HZA-RO, ZOLL

Rosenheim, Miesbach, Bad Tölz, Ebersberg - Zwei vollständige Gehäuse sowie drei weitere Teile eines Gehäuses von artengeschützten Fechterschnecken entdeckte der ZOLL am vergangenen Freitag bei der Kontrolle eines Postpaketes aus Grenada (Karibik), adressiert an einen Empfänger im Landkreis Rosenheim.

02.07.2024 - 11:00:54

HZA-RO: Der ZOLL nimmt den Artenschutz ernst / Teile von Fechterschnecken im Postpaket beim Zollamt Reischenhart entdeckt. Bei der Kontrolle des Pakets beim Zollamt Reischenhart kamen die Schnecken, eingewickelt in Zeitungspapier zwischen gebrauchter Kleidung und Schuhen zum Vorschein. Schnell war klar, dass es sich um die artengeschützten Fechterschnecken (lateinisch: Strombus gigas Linnaeus) handelt. Der Empfänger, welcher zwar behauptete, von den Schnecken nichts gewusst zu haben, sei davon ausgegangen, dass sich im Paket lediglich die deklarierten persönlichen Gegenstände, Kleidung und Schuhe befinden würden. Dennoch steht nun er als Empfänger in der Verantwortung. Da der Import von geschützten Tieren und Pflanzen, bzw. Teilen oder Erzeugnissen daraus auf dem Postweg strengen Einfuhrbestimmungen auf Basis EU-weiter artenschutzrechtlicher Vorschriften unterliegt, musste der ZOLL die Schneckengehäuse zunächst beschlagnahmen. Die weiteren Ermittlungen übernimmt nun die Straf- und Bußgeldstelle.

"Gerade bei Privatsendungen sollte sich der Empfänger immer davon rückversichern, dass nur die Gegenstände im Paket sind, die auch angemeldet bzw. vereinbart wurden zu senden.", so der Leiter des Zollamts Reischenhart, Zollamtmann Stephan Wagner.

Zusatzinformationen:

Die Zollverwaltung überwacht die Ein- und Ausfuhr von geschützten Tieren und Pflanzen, bzw. Teile oder Erzeugnisse daraus, nach den Bestimmungen des Artenschutzes sowohl bei gewerblichen Sendungen als auch im Reiseverkehr. Werden artengeschützte Tiere oder Pflanzen verbotswidrig bzw. ohne die erforderlichen Dokumente ein- oder ausgeführt, werden sie von der Zollbehörde beschlagnahmt. Neben den artenschutzrechtlichen Vorschriften sind gegebenenfalls noch die Vorgaben zu Tiergesundheitsreicht, Pflanzenschutz, Tierschutz- und Transportvorschriften zu beachten. Weitere Informationen unter https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Verbote-Beschraenkungen/Schutz-der-Tierwelt/Artenschutz/artenschutz_node.html

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Rosenheim
Marion Dirscherl
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