Produktpiraterie, Rechtsprechung

Rosenheim, Bad Reichenhall, Traunstein, Altötting, Mühldorf am Inn, Ebersberg, Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen, Weilheim, Landsberg am Lech, Starnberg - In der Vorweihnachtszeit und rund um den bevorstehenden Black Friday erreicht das Versandaufkommen im Onlinehandel und bei Geschenksendungen seinen jährlichen Höhepunkt.

25.11.2025 - 10:01:47

HZA-RO: Weihnachten und Black Friday: Wichtige Hinweise des Zolls zu Bestellungen und Geschenken aus dem Ausland. Wer Geschenke oder Schnäppchen im Ausland bestellt, sollte nicht nur Lieferzeiten im Blick haben: Auch zoll- und steuerrechtlich gibt es einiges zu beachten.

Welche Bestimmungen gelten für Pakete aus Nicht-EU-Staaten?

Bestellungen mit einem Wert bis 150 Euro: - Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) von 19% (bzw. 7% bei bestimmten Waren wie Lebensmitteln oder Büchern) und Verbrauchsteuern bei alkoholischen Getränken (z.B. Bier, Spirituosen, Sekt, Liköre), sonstigen alkoholhaltigen Waren oder Kaffee.

Bestellungen mit einem Wert über 150 Euro: - EUSt von 19% bzw. 7% und warenabhängiger Zoll sowie Verbrauchsteuern bei alkoholischen Getränken, sonstigen alkoholhaltigen Waren oder Kaffee.

Geschenksendungen (unentgeltlich von Privatperson an Privatperson, wenn die Waren nicht verboten oder mengenbeschränkt sind): - Geschenksendungen bis zu einem Wert von 45 Euro sind abgabenfrei. Bitte beachten Sie, dass bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren nur bestimmte Mengen abgabenfrei sind (z.B. 50 Zigaretten, 1 Liter Spirituose und alkoholhaltige Getränke, 500 Gramm Kaffee).

Was gilt für Pakete aus dem EU-Inland?

Sendungen innerhalb der EU können grundsätzlich ohne Zollformalitäten abgewickelt werden. Bei einer Paketsendung mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren (wie zum Beispiel alkoholische Getränke, sonstige alkoholhaltige Waren und Kaffee) aus einem EU-Mitgliedsstaat nach Deutschland ist jedoch die entsprechende Verbrauchsteuer zu entrichten. Dies gilt auch für Geschenksendungen mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren, die auf dem Postweg von privat an privat versandt werden.

Achtung bei Fälschungen und fehlenden Kennzeichnungen

Vermeintlich günstige Markenprodukte können sich als großer Fehlkauf erweisen, wenn sie gefälscht sind. Am Zollamt Bad Reichenhall Autobahn wurde Ende Oktober eine Postsendung mit Sweatshirts, Jacken und Westen von sieben unterschiedlichen Markenherstellern angehalten und in der letzten Woche eine ähnliche Sendung. Bei dieser waren gleich zehn unterschiedliche Marken betroffen. Im ersten Fall haben die meisten Rechteinhaber die Fälschung bereits bestätigt, im zweiten Fall stehen die Bestätigungen noch aus. Die Fälschungen werden beschlagnahmt und regelmäßig vernichtet. Der Kaufpreis ist in der Regel weg und viele Rechteinhaber machen "Bearbeitungsgebühren" bis zu 300 Euro geltend. Bei größeren Mengen können auch strafrechtliche Folgen drohen.

Auch die Produktsicherheit sollte beim Online-Shopping nicht außer Acht gelassen werden, um gesundheitliche Risiken bei Spielzeug, Elektronik, Kosmetik oder Medizinprodukten zu vermeiden. Stellt der Zoll fest, dass Produkte die EU-Standards nicht erfüllen, entscheidet die zuständige Marktüberwachungsbehörde über die Einfuhr. Fehlen CE-Kennzeichen oder wichtige Warnhinweise, kann die Ware zurückgewiesen oder vernichtet werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher sollten deshalb auf korrekte Kennzeichnungen achten, bei Produkt- und Herkunftsinformationen sowie unrealistisch günstig erscheinenden Angeboten genau hinsehen und nur bei seriösen Anbietern bestellen.

Tabakwaren

Paketsendungen nach Deutschland mit Tabakwaren (wie Zigaretten, Rauchtabak oder Zigarren) und Substitute für Tabakwaren (Liquids für E-Zigaretten und deren Mischkomponenten, Einweg-E-Zigaretten) ohne gültige deutsche Steuerzeichen sind verboten. Tabakwaren bzw. deren Substitute ohne deutsches Steuerzeichen werden durch den Zoll beschlagnahmt.

Wie Sie sich informieren können

"Wer auf der Schnäppchenjagd unangenehme Überraschungen vermeiden möchte, sollte sich am besten vor der Bestellung auf www.zoll.de informieren.", betont Marion Dirscherl, Pressesprecherin des Hauptzollamts Rosenheim. "Für schnelle Auskünfte steht dort der Chatbot "TinA" für zur Verfügung. Mit diesem erhalten Sie sofort Informationen, wie einfuhrrechtliche Bestimmungen, Abgabensätze oder auch Warnhinweise, sobald Sie eine konkrete Frage in den vorgesehenen Chat eingegeben haben."

Zusatzinformationen:

Nähere Informationen zum Thema sind erhältlich unter folgenden Links: Link: "Chatbot TinA" https://tina-zoll.bundesbots.de/

Link: "Abgabenrechner" https://www.zoll.de/DE/Service/Online-Rechner/Zoll_und_Post/zoll_und_post.html

Link: "Infos zu Paketsendungen und Internetbestellungen" https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Internetbestellungen/internetbestellungen_node.html

Link: "FAQs zu Postsendungen" https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Fragen-Antworten/fragen-antworten_node.html

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Rosenheim
Marion Dirscherl
Telefon: 08031-3006-7100
E-Mail: Presse.HZA-Rosenheim@zoll.bund.de
www.zoll.de

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