Regensburg - Am vergangenen Donnerstag führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg im Rahmen einer bundesweiten Aktion eine verdachtsunabhängige Prüfung der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns durch.
21.10.2024 - 16:21:01HZA-R: Bundesweite Mindestlohnprüfung des Zolls - Hauptzollamt Regensburg: 180 Personenbefragungen durchgeführt. Insgesamt waren rund 60 Zöllnerinnen und Zöllner im Einsatz. Dabei wurden 43 Arbeitgeber in verschiedenen Branchen, wie Gastronomie- und Beherbergungsgewerbe, Tankstellen, Kosmetik- und Nagelstudios, Friseurgeschäfte, Einzelhandel, Spielhallen und Massagesalons kontrolliert. Die Einsatzkräfte befragten vor Ort knapp 180 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihrer Beschäftigung.
Die Prüfung führte zur Einleitung von neun Ordnungswidrigkeits- sowie vier Strafverfahren. In 36 weiteren Fällen sind noch Nachermittlungen erforderlich. Hierzu werden die vor Ort gesammelten Informationen der Arbeitnehmer mit den Lohn- und Finanzunterlagen der Unternehmen abgeglichen. Zudem steht der Zoll im engen Austausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung.
"Unsere Kontrollen sind ein klares Signal an alle Arbeitgeber: Wer den Mindestlohn umgeht, riskiert harte Sanktionen. Der Zoll wird weiterhin konsequent gegen Lohndumping und Schwarzarbeit vorgehen.", erklärte der Leiter des Hauptzollamts Regensburg, Leitender Regierungsdirektor René Matschke.
Seit dem 1. Januar 2024 liegt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn bei 12,41 Euro brutto pro Stunde. Dieser Anspruch gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Vereinbarungen, die diesen Betrag unterschreiten, sind ungültig und werden bei Feststellung geahndet. Neben dem allgemeinen Mindestlohn gelten in bestimmten Branchen, wie beispielsweise in der Pflege, der Gebäudereinigung und im Dachdeckerhandwerk spezifische Branchenmindestlöhne.
Verstöße gegen den Mindestlohn treten häufig in verschiedenen Formen auf. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden beispielsweise als Praktikanten, Auszubildende oder Selbständige bezeichnet, um die Zahlung des Mindestlohns zu umgehen. Zudem werden Arbeitsaufzeichnungen oft fehlerhaft oder gar nicht geführt, um Verstöße zu verschleiern.
Zusatzinformation:
Die Prüfungen des Zolls sind Teil einer der größten grenzüberschreitenden Prüfaktionen gegen Schwarzarbeit in der Europäischen Union, die von der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) koordiniert wurde. Insgesamt 21 Mitgliedstaaten nahmen an dieser Aktion teil, wobei der Schwerpunkt auf Deutschland lag, insbesondere auf grenzüberschreitenden Fällen von Schwarzarbeit. Bundesweit waren mehr als 3.300 Zöllnerinnen und Zöllner im Einsatz. Rund 7.700 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihren Arbeitsverhältnissen und Löhnen befragt, während bei über 800 Arbeitgebern Geschäftsunterlagen geprüft wurden. Bereits vor Ort leitete der Zoll 260 Strafverfahren, davon mehr als 160 wegen unerlaubten Aufenthalts, sowie über 350 Ordnungswidrigkeitenverfahren. In mehr als 1.600 Fällen bestehen erste Hinweise auf mögliche Verstöße, die nun weiterverfolgt werden.
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