Potsdam - Im Januar 2025 erließ das Amtsgericht Cottbus im Strafverfahren wegen Verdachts der Steuerhinterziehung bei der Einfuhr von gefälschter Markenkleidung und Schmuggelzigaretten sowie wegen Verdachts des Bannbruchs bei der Einfuhr von Dopingmitteln nun einen Strafbefehl in Höhe von 230 Tagessätzen zu je 15,00 Euro, also insgesamt 3.450 Euro.
28.02.2025 - 07:05:58HZA-P: Amtsgericht Cottbus setzt Geldstrafe in Höhe von 3.450 Euro fest / Schmuggelversuch am Flughafen BER kommt Reisenden teuer zu stehen
Vorausgegangen war eine Zollkontrolle im Jahr 2023 am Flughafen BER, bei der die Beamten mittels Röntgentechnik im Gepäck eines 33-jährigen Reisenden aus Istanbul Unregelmäßigkeiten feststellten. Als der Mann den grünen Ausgang für anmeldefreie Waren passieren wollte, stoppten ihn die Zöllner und stellten im Gepäck nicht nur gefälschte Markenkleidung verschiedener Größen sicher, sondern fanden außerdem insgesamt 1.080 Zigaretten und damit eine Menge, welche die Freimenge von 200 Stück deutlich überschreitet sowie verbotene Dopingmittel.
Für die über die Freimenge liegenden 880 Zigaretten erging außerdem ein Steuerbescheid über knapp 235 Euro.
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