POL-PB, Verstöße

Paderborn - (mb) Am Donnerstag hat die Polizei in Paderborn und Schloß Neuhaus einen Schwerpunkteinsatz hinsichtlich Fehlverhaltens von Radlern und E-Scooter-Fahrern sowie Falschem Verhalten von Autofahrern gegenüber Zweiradfahrern durchgeführt.

09.08.2024 - 14:17:52

Etliche Verstöße bei Fahrradkontrollen festgestellt - Selbstgebautes Transport-Elektro-Dreirad stillgelegt. Rund 70 Verstöße ahndeten die Einsatzkräfte, die größtenteils selbst auf Dienstfahrrädern unterwegs waren.

52 Verstöße gingen auf das Konto von Radfahrenden und einzelnen E-Roller-Fahrern. Meistens weil sie verbotswidrig Gehwege nutzten, auf Radwegen entgegen der Fahrrichtung fuhren oder ihr Handy bei der Fahrt nutzten. Zwei Radler missachteten eine rote Ampel und wurden deswegen angezeigt. Die Folge Bußgeldbescheide über mindestens 60 Euro.

Im Bereich der Penzlinger Straße und der Residenzstraße wurden sechs Verstöße gegenüber Radfahrern durch Missachtung des Überholverbots für einspurige Fahrzeuge geahndet. 70 Euro Bußgeld sind dafür fällig. Zehn weitere Verstöße von Autofahrerinnen und -Fahrern führten zusätzlich zu 100-Euro-Bußgeldern - acht Mal wegen Handynutzung am Steuer.

Bereits am Dienstagmorgen war einer Polizeistreife ein abenteuerlich aussehendes dreirädriges Elektrofahrrad mit Kastenaufbau und Plane an der Rathenaustraße aufgefallen. Das Vehikel fuhr locker 30 km/h, hatte aber kein Versicherungskennzeichen. Die Beamten stoppten den Fahrer und sahen sich das Gefährt genauer an. Der 65-Jährige hatte sich das Kraftfahrzeug aus einem Fahrrad mit Vordergabelmotor und weiteren Bauteilen sowie Akku und weiterer Elektronik selbst gebaut. Eine Kette zum Antrieb des Fahrrads war nicht vorhanden und auch nicht erforderlich. Die Pedale waren beide in gleicher Höhe nach vorne gerichtet fixiert. Am Rahmen des Rades war eine Blechkiste als Akkugehäuse angeschweißt, dahinter befand sich der Kastenaufbau mit Plane und Spriegel. Am Lenker war der Handgashebel montiert, mit dem das Tempo reguliert werden konnte. Laut Erbauer liegt bei Höchstgeschwindigkeit des "E-Trikes" bei etwa 35 km/h.

Da es sich somit um ein Kraftfahrzeug handelt, welches durch Maschinenkraft betrieben wird und dessen bestimmte Bauartgeschwindigkeit mehr als 6 km/h beträgt, wäre im öffentlichen Straßenverkehr eine Betriebserlaubnis und eine Pflichtversicherung von Nöten. Das konnte der Senior alles nicht vorweisen und deswegen gab's eine Strafanzeige. Das Vehikel musste stehenbleiben.

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