HZA-OS: Leistungsbetrug lohnt sich nicht für Mann aus dem Landkreis Diepholz; 1.350 Euro Geldstrafe für rund 444 Euro zu viel erhaltene Leistungen
21.01.2026 - 10:09:15Der inzwischen rechtskräftig Verurteilte bezog Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. In den Monaten Juli bis Dezember 2023 nahm der Beschuldigte mehrfach sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen auf, die er dem Leistungsträger nicht mitgeteilt hatte. So konnte er rund 444 Euro Bürgergeld zu Unrecht kassieren.
Mithilfe einer automatisierten Prüfung kam der Leistungsträger (Jobcenter) dem An-geklagten auf die Schliche. EDV - unterstützt werden regelmäßig die von den Arbeitgebern gemeldeten Personaldaten mit den Arbeitslosendaten verglichen. Da der Mann zeitgleich Bürgergeld und ein Gehalt von einem Arbeitgeber bezog, nahm das Hauptzollamt Osnabrück die Ermittlungen auf, die schließlich zur Anklageerhebung wegen Betrugs durch die Staatsanwaltschaft führte.
Der Leistungsempfänger hätte den Leistungsträger sofort benachrichtigen müssen, als er die berufliche Tätigkeit aufnahm. Das hatte er trotz entsprechender Hinweise nicht getan.
"Neben der Geldstrafe muss der Verurteilte die zu viel erhaltenen Beträge selbstverständlich an den Leistungsträger zurückzahlen", so Leon-Marvin Freitag, stellv. Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück.
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