Rechtsprechung, Schwarzarbeit

Osnabrück - Elf Monate Haft, so lautete das Urteil des Amtsgerichts Bad Iburg für einen Leistungsbezieher aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück.

11.09.2025 - 08:58:39

HZA-OS: Freiheitsstrafe für Mann aus dem Landkreis Osnabrück; Zoll deckt Leistungsbetrug auf. Die Haftstrafe wurde zu vier Jahren Bewährung ausgesetzt.

Der inzwischen rechtskräftig Verurteilte bezog Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Im April 2023, November 2023 und im März 2024 nahm der Beschuldigte jeweils eine Beschäftigung auf, die er dem Leistungsträger nicht mitgeteilt hatte. So konnte er rund 3.800 Euro an Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch zu Unrecht kassieren.

Überführt wurde der Leistungsbetrüger durch eine Computerabfrage namens DALEB (Datenabgleich, Leistungsempfänger und Beschäftigung). Dies ist ein automatisierter Datenabgleich, bei dem die Bundesagentur für Arbeit und die zugelassenen kommunalen Träger Personen überprüfen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch beziehen. Nach Auswertung dieser Abfrage erfolgte eine Mitteilung des Leistungsträger an das Hauptzollamt Osnabrück, woraufhin dies die Ermittlungen aufnahm, die schließlich zur Anklageerhebung wegen Betrugs durch die Staatsanwaltschaft führte.

Der Angeklagte hätte den Leistungsträger sofort benachrichtigen müssen, als er die beruflichen Tätigkeiten aufnahm. Das hatte er trotz entsprechender Hinweise nicht getan.

1 Bilddatei Quelle: Hauptzollamt Osnabrück

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