HZA-OS, Leistungsbetrug

Osnabrück - Dreißig Tagessätze zu je 30 Euro, mithin insgesamt 900 Euro Geldstrafe, so lautet das Urteil des Amtsgerichts Vechta für einen Leistungsbezieher aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück.

09.08.2024 - 08:41:15

HZA-OS: Leistungsbetrug lohnt sich nicht für Mann aus dem Landkreis Vechta; 900 Euro Geldstrafe für rund 756 Euro zu viel erhaltene Leistungen

Der inzwischen rechtskräftig Verurteilte bezog Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Von September bis Oktober 2023 übte der Beschuldigte eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aus, welche er dem Leistungsträger nicht mitgeteilt hatte. So konnte er rund 756 Euro Bürgergeld zu Unrecht kassieren.

Mithilfe einer automatisierten Prüfung kam der Leistungsträger dem Angeklagten auf die Schliche. EDV-unterstützt werden regelmäßig die von den Arbeitgebern gemeldeten Personaldaten mit den Arbeitslosendaten verglichen. Da der Mann zeitgleich Bürgergeld bezog, nahm das Hauptzollamt Osnabrück die Ermittlungen auf, die schließlich zur Anklageerhebung wegen Betrugs durch die Staatsanwaltschaft führten.

Der Leistungsempfänger hätte den Leistungsträger sofort benachrichtigen müssen, als er die berufliche Tätigkeit aufnahm. Das hatte er trotz entsprechender Hinweise nicht getan.

"Neben der Geldstrafe und den Kosten des Verfahrens muss der Verurteilte die zu viel erhaltenen Beträge selbstverständlich an den Leistungsträger zurückzahlen", so Christian Heyer, Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück.

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