HZA-OS, Geschäftsführer

Osnabrück - Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte einen Geschäftsführer aus der Transport- und Logistikbranche wegen der fahrlässigen Beschäftigung von Ausländern ohne Aufenthaltstitel oder Erlaubnis zu einer Geldstrafe in Höhe von 8.500 Euro.

24.10.2024 - 11:50:32

HZA-OS: Geschäftsführer aus dem Raum Cloppenburg zu 8.500 Euro Geldstrafe verurteilt; Osnabrücker Zoll ermittelte in der Transport- und Logistikbranche

Begonnen hatte alles mit einer Prüfung einer Transportfirma aus Litauen und deren Erlaubnis zum Verleih von Arbeitskräften nach Deutschland durch die Agentur für Arbeit. Dabei stellte sich heraus, dass die litauische Firma sechs Arbeitnehmer an eine Transportfirma aus dem Raum Cloppenburg von Dezember 2021 bis Mai 2022 verliehen hatte, ohne dass die Beschäftigten im Besitz eines hierfür erforderlichen Aufenthaltstitels beziehungsweise einer Arbeitserlaubnis waren. Dank der Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Osnabrück konnte dem Geschäftsführer der Transportfirma aus dem Raum Cloppenburg, als Entleiher der ausländischen Arbeitnehmer nachgewiesen werden, dass er sechs Kraftfahrer, die nicht im Besitz eines erforderlichen Aufenthaltstitels waren, tätig werden ließ. Er handelte vorsätzlich mit dem Wissen aus den Personalien und geschlossenen Verträgen der entsendeten Arbeitnehmer, welche Nationalität diese hatten. Der Beschuldigte hatte die Verträge als Geschäftsführer des litauischen Verleihunternehmens mit den ausländischen Arbeitnehmern geschlossen. Zudem beantragte er einen Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde für einen der Arbeiter. Der Antrag wurde abgelehnt. Danach kümmerte er sich nicht weiter um diese Genehmigungen.

Neben der Geldstrafe muss der Betroffene die Kosten des Verfahrens tragen.

Das Urteil ist rechtskräftig.

1 Bilddatei: Quelle Hauptzollamt Osnabrück

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