Ohne Führerschein und unter Drogenverdacht - 29-Jähriger verunfallt - Ratingen - 2410001
01.10.2024 - 10:34:16Ohne Führerschein und unter Drogenverdacht - 29-Jähriger verunfallt - Ratingen - 2410001. Mettmann - Am Montagabend, 30. September 2024, kam ein 29-jähriger Düsseldorfer in Ratingen von der Fahrbahn ab und kollidierte zunächst mit einem Mast und anschließend mit einer Straßenbahn. Glücklicherweise wurde niemand verletzt. Da der Düsseldorfer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war und zudem vermutlich unter Drogen stand, leiteten die Einsatzkräfte gleich mehrere Ermittlungsverfahren ein.
Das war nach bisherigen Erkenntnissen geschehen:
Gegen 21:35 Uhr befuhr ein 29-Jähriger mit einem VW Golf die Düsseldorfer Straße in Fahrtrichtung Düsseldorf. Nach eigenen Angaben verlor er aus unbekannter Ursache die Kontrolle über sein Auto und kam nach links von der Fahrbahn ab. Hierbei prallte er gegen einen Mast, wobei der VW Golf einen Totalschaden erlitt. Durch die Wucht des Aufpralls löste sich das Vorderrad des VW, welches daraufhin mit einer Straßenbahn kollidierte, die hierdurch ebenfalls beschädigt wurde.
Alarmierte Rettungskräfte stellten im Rahmen einer Erstversorgung fest, dass glücklicherweise weder der 29-jährige Unfallverursacher noch der 51-jährige Fahrer der Straßenbahn oder ein Fahrgast verletzt worden waren.
Bei der Unfallaufnahme durch die Polizeikräfte ergaben sich Hinweise, dass der Düsseldorfer den VW Golf unter dem Einfluss von Drogen geführt hatte. Nachdem ein vor Ort durchgeführter Schnelltest positiv auf Kokain und THC reagiert hatte, ordneten die Einsatzkräfte der Polizei die ärztliche Entnahme einer Blutprobe auf der Polizeiwache Ratingen an.
Zudem stellten die Beamtinnen und Beamten fest, dass der 29-Jährige nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war und leiteten somit gleich mehrere Ermittlungsverfahren gegen den Düsseldorfer ein.
Für die Dauer der Unfallaufnahme wurde die Düsseldorfer Straße im Unfallbereich vollständig gesperrt. Die Polizei schätzt den entstandenen Gesamtschaden auf mindestens 12.000 Euro.
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