Nürnberg - Eine Geldstrafe in Höhe von 18.000 Euro verhängte das Amtsgericht Nürnberg über die Inhaberin einer Firma für Telefondienstleistungen in Mittelfranken wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt.
30.06.2025 - 09:00:18HZA-N: 360 Tagessätze: Nürnberger Zoll ermittelt Schwarzarbeit am Telefon
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Nürnberg hatte nachgewiesen, dass die Frau über fünf Jahre hinweg mehrere Arbeitnehmende beschäftigte, ohne diese in richtiger Höhe zur Sozialversicherung angemeldet zu haben. Sie war zusätzlich Geschäftsführerin einer weiteren Firma und nutzte diese Konstellation zum sogenannten Lohnsplitting. Sie täuschte dafür vor, dass ihre Arbeitnehmenden zum Teil zusätzlich im Unternehmen für Telefondienstleistungen als Minijobber angestellt waren, obwohl diese die Arbeitsstunden tatsächlich in vollem Umfang sozialversicherungspflichtig in der zweiten Firma erbrachten.
Den Sozialversicherungsträgern wurden dadurch Beiträge in Höhe von rund 59.000 Euro vorenthalten.
Die Angeklagte wurde nun in 193 Fällen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt zu 360 Tagessätzen à 50 Euro verurteilt. Der Strafbefehl ist rechtskräftig.
Zusatzinformation:
Für Arbeitnehmer sind Beschäftigungsverhältnisse auf Minijob-Basis grundsätzlich sozialversicherungsfrei. Eine Befreiung von der Pflicht zur Rentenversicherung ist zusätzlich möglich. Der Arbeitgeber führt dennoch Pauschalbeiträge zur Sozialversicherung ab, wobei die Höhe variiert.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Nürnberg
Lara Hutzler
Telefon: 0911/9463 1233
Mobil: 0171 8331233
E-Mail: Lara.Hutzler@zoll.bund.de
www.zoll.de
Original-Content von: Hauptzollamt Nürnberg übermittelt durch news aktuell