HZA-N: Zoll warnt vor gefährlichem Feuerwerk aus dem Ausland
11.12.2025 - 09:00:06Alle im Handel erhältlichen Feuerwerkskörper müssen getestet und mit dem CE-Zeichen versehen werden. Die Einfuhr von nicht konformem Feuerwerk ohne CE-Kennzeichen nach Deutschland ist nach dem Sprengstoffgesetz verboten. Es ist möglich, dass Feuerwerk aus dem Ausland die geltenden Kriterien nicht erfüllt oder sogar gefälschte Zulassungszeichen verwendet werden. Derartige Pyrotechnik wird daher bei Kontrollen durch den Zoll konsequent beschlagnahmt. Wer versucht, nicht zugelassene Feuerwerkskörper nach Deutschland zu bringen, macht sich strafbar.
"Für die eigene Sicherheit sollte man auf Feuerwerkskörper verzichten, deren Herkunft man nicht klar nachvollziehen kann oder die keine vorgeschriebene CE-Kennzeichnung haben", betont Martina Stumpf, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Nürnberg. "Nicht auf ihre Sicherheit getestete Böller sind unberechenbar und sie zu nutzen, kann extrem gefährlich werden. Im schlimmsten Fall kann es zu Verbrennungen, Verätzungen oder dem Verlust von Gliedmaßen und Augenlicht kommen."
Für bestimmte Kategorien und Arten von Feuerwerkskörpern ist außerdem eine Erlaubnis der zuständigen Behörde erforderlich. Die Überwachung der Einhaltung der sprengstoffrechtlichen Vorschriften obliegt in Deutschland den für das Sprengstoffrecht zuständigen Behörden der Bundesländer sowie der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Der Zoll unterstützt diese Behörden bei der Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen zu explosionsgefährlichen Stoffen.
Weitere Informationen zu den Bestimmungen und der konkreten Kategorisierung von Feuer-werk finden Sie auf der Internetseite der BAM und unter zoll.de:
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Nürnberg
Pressesprecherin
Martina Stumpf
Telefon: 0911-9463-1118
E-Mail: presse.hza-nuernberg@zoll.bund.de
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