Nürnberg - Anfang August stellten Zollbeamte der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Nürnberg auf der A 3 bei Altdorf Goldschmuck im Wert von über 12.600 Euro sicher.
13.08.2025 - 09:00:06HZA-N: Nürnberger Zoll: Glänzender Goldschmuck trübt Urlaubsstimmung
Bei einer Routinekontrolle überprüften die Beamten einen PKW mit zwei Insassen auf der Durchreise von der Türkei nach Belgien. Auf die übliche Frage der Zöllner nach anmeldepflichtigen Waren, Bargeld oder Goldschmuck meldete lediglich der 29-jährige Fahrer 800 Euro Bargeld an.
Den erfahrenen Zollbeamten fielen jedoch 15 goldene Armreife am Unterarm der Beifahrerin auf. Die 30-Jährige gab an, diese geerbt zu haben, legte jedoch eine aktuelle türkische Rechnung auf ihren Namen dafür vor. Die Frau glaubte, dass die Goldreife unter die Freimenge für Barmittel fallen würden, was nicht zutrifft. Der Wert des Goldschmucks in Höhe von über 12.600 Euro überstieg den Freibetrag für Waren aus dem Drittland um ein Vielfaches.
Gegen die Beifahrerin wurde daher ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet. Die Armreife wurden als Beweismittel sichergestellt.
Die Zollbeamten setzten die Höhe der Einfuhrabgaben auf knapp 2.800 Euro fest.
Nach Zahlung einer Sicherheitsleistung konnte die Weiterfahrt - ohne den Goldschmuck - fortgesetzt werden.
Zusatzinformation:
Bei der Einreise nach Deutschland aus einem Land, das nicht Mitglied der EU ist, unterliegen mitgeführte Barmittel und gleichgestellte Zahlungsmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr bestimmten Melde- bzw. Anzeigepflichten. Bei Goldschmuck handelt es sich nicht um Zahlungsmittel, sondern um Waren. Der Freibetrag für auf dem Landweg eingeführte Waren aus dem Drittland liegt bei 300 Euro.
Alle Informationen zu den Reisefreimengen bei der Rückkehr aus einem Drittland finden sich auf www.zoll.de.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Nürnberg
Lara Hutzler
Telefon: 0911/9463 1233
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