Neckar-Alb - Weil ein Stromversorger aus der Region Neckar-Alb sogenannten Bahnstrom falsch abrechnete, ermittelt nun der Prüfungsdienst des Hauptzollamts Ulm gegen das Unternehmen.
22.11.2024 - 13:55:00HZA-UL: Stromversorger muss Bahnstrom nachversteuern. Erste Berechnungen gehen von einem niedrigen Millionenbetrag nicht gezahlter Stromsteuer aus.
Das Unternehmen hatte über einen Zeitraum von zwei Jahren privaten Bahnbetreibern Strom geliefert und hierfür auch Stromsteuer bezahlt. Die Prüfer des Ulmer Zolls stießen bei der Kontrolle der Steueranmeldung allerdings auf Diskrepanzen, so dass der Verdacht besteht, dass für einen Teil des gelieferten Stroms gar keine Steuer bezahlt wurde.
Die Vorwürfe werden nun im Rahmen eines Bußgeldverfahren aufgeklärt. Die Ermittlungen dauern an.
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