HZA-MS, Goldschmuggel

Münster - Mehrere Schmuckstücke aus Gold und mit Diamanten, zwei hochwertige Brillen und eine goldene Armbanduhr im Gesamtwert von mindestens 19.000 Euro hat der Zoll am Flughafen Münster-Osnabrück (FMO) bei einem Reisenden entdeckt.

05.09.2025 - 09:10:00

HZA-MS: Goldschmuggel kommt FMO-Reisenden teuer zu stehen / Zoll verhindert Schmuggel von Waren im Wert von mindestens 19.000 Euro. Der 67-jährige Mann hatte versucht, die in der Türkei erworbenen Gegenstände am Zoll vorbei zu schmuggeln. Jetzt erwartet ihn ein Strafverfahren.

Der Reisende war den Zöllnerinnen und Zöllnern aufgefallen, weil er eine Halskette und ein Armband aus Gold am Körper trug. Die Frage, ob er diese gerade erst im Urlaub erworben habe, verneinte er. Lediglich den Kettenanhänger habe er dort gekauft. Belege habe er aber nicht dabei, weitere Schmuckstücke trage er nicht und außerdem sei er allein gereist, beantwortete er die Fragen der Zollbeamtinnen und -beamten.

Nichts davon entsprach der Wahrheit, wie der Zoll schnell feststellte: An seinen Ohrläppchen entdeckten die Zollbeamtinnen und -beamten unter den Haaren versteckt Goldohrringe mit Diamanten, in seinem Gepäck fanden sich Kreditkartenbelege, die den Kauf des Schmucks in der Türkei vermuten ließen. Außerdem stellte sich im Laufe der Kontrolle heraus, dass der Mann gemeinsam mit einer Bekannten gereist war, die bereits auf ihn wartete.

In ihrem Gepäck befand sich ein Notizzettel, auf dem Schmuck und weitere Gegenstände mit Kaufpreisen notiert waren. Außerdem zeigte die Frau von sich aus Fotos, auf denen der 67-jährige bei der Anprobe der Schmuckstücke im gerade verbrachten Türkeiurlaub zu sehen war.

Die Kette, das Armband, die Ohrringe sowie ein Ring, zwei hochwertige Brillen und eine goldene Uhr, die sich ebenfalls im Gepäck des Mannes befanden, konnten den Angaben auf dem Notizzettel zugeordnet werden.

Die Zöllnerinnen und Zöllner sahen es deshalb als erwiesen an, dass der Reisende die Gegenstände im Urlaub erworben hatte. "In diesem Fall gilt eine Freigrenze von 430 Euro Warenwert. Übersteigt die mitgebrachte Ware diese Grenze, werden Einfuhrabgaben, in diesem Fall Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, fällig", erklärt Verena John, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Münster.

Der Zoll behielt deshalb die Waren vorläufig ein und eröffnete ein Steuerstrafverfahren gegen den Mann. Neben den Einfuhrabgaben in Höhe von mehr als 4.000 Euro muss er jetzt auch noch mit einer Geldstrafe rechnen.

"Goldschmuggel ist für uns am FMO nichts Neues. Aber in dieser Größenordnung gepaart mit derartig vielen Unwahrheiten ist das auch für uns etwas Besonderes", resümiert John den Vorfall.

Auch die Reisende hatte übrigens jede Menge Goldschmuck dabei. Sie konnte aber durch Fotos auf ihrem Handy beweisen, dass der Schmuck schon länger in ihrem Besitz ist. "Außerdem hat sie sich den Besitz des Schmuckes durch einen sogenannten Nämlichkeitsnachweis vor dem Urlaubsantritt durch den Zoll bescheinigen lassen. Diese Möglichkeit besteht nicht nur für Schmuck, sondern auch für andere hochwertige Gegenstände, wie z. B. Mobiltelefone oder teure Sportausrüstung", erklärt John.

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Verena John
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