Münster - Gemeinsame Pressemitteilung der Bezirksregierung Münster, des Zolls und der Polizei Münster
11.10.2024 - 16:07:03Gemeinsame Verkehrskontrolle auf der Autobahn 1 - Einsatzkräfte stellen Vielzahl an Verstößen fest - Bezirksregierung, Zoll und Polizei ziehen Bilanz
Verkehrsunfälle und Unfallfolgen verhindern, Verkehrsvorschriften ahnden und damit Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden schaffen - das war das Ziel einer gemeinsamen Kontrollaktion einer Vielzahl an Partnern am Donnerstag (10.10.) auf dem Rastplatz Plugger Heide an der Autobahn 1.
Experten der Polizei Münster, Borken und Coesfeld wogen unter anderem vor Ort die angehaltenen Fahrzeuge mit einer mobilen Waage, kontrollierten die Fahrtüchtigkeit der Fahrer, begutachteten die Ladungssicherung und nahmen den technischen Zustand der Fahrzeuge in den Blick. Mitarbeiter des TÜV berieten die Polizei bei technischen Fragen.
Ein Spürhund des Zolls unterstützte die Einsatzkräfte bei der Suche nach Rauschgift. Mithilfe eines mobilen Scanners untersuchten die Zollbeamten Gepäck- und Transportstücke. Zusätzlich nahmen sie Steuer- und Zollverstöße ins Visier.
Die Bezirksregierung Münster überprüfte vor Ort unter anderem die Sozialvorschriften wie Lenk- und Ruhezeiten, die Ladungs- und Ausrüstungssicherung und führte Kontrollen nach Gefahrgut durch. Außerdem waren das Bundesamt für Materialforschung und das Bundesamt für Mobilität und Logistik mit im Einsatz.
"Wir sind froh, mit so vielen Akteuren gemeinsam an einem Strang zu ziehen. Diese Kontrolle zeigt wieder, wie wichtig es ist, gemeinsam zu agieren und Fachkenntnisse zu bündeln. Die Vielzahl an Verstößen motiviert uns auch weiterhin, gemeinsame Schwerpunkteinsätze durchzuführen" resümiert Einsatzleiter und Leiter der Autobahnpolizeiwache Münster, Christoph Hüser.
Auch aus Sicht der Bezirksregierung Münster ist die Verkehrskontrolle als durchweg positiv zu bewerten. "Vom Zoll über die Bundesämter bis hin zur Polizei haben alle Beteiligten sehr gut zusammengearbeitet und einander unterstützt", zeigt sich André Birkhahn aus dem Arbeitsschutz-Dezernat am Ende des Tages zufrieden. "Der regelmäßige Austausch mit den zuständigen Behörden gilt bei uns als wesentliche Grundlage für eine effiziente Handlungsfähigkeit", ergänzt Fachkollege Jan Görlitz. "Deswegen ist ein gemeinsamer Einsatz wie heute umso wichtiger."
Bei der Kontrolle der 118 Fahrzeuge stellten die Einsatzkräfte folgende Verstöße fest:
Ein Transporter fiel den Beamten am Morgen besonders auf. In diesem transportierte der Fahrer Rindfleisch. Das Fleisch war zwar gekühlt, befand sich aber lediglich auf Plastiktüten liegend auf der Ladefläche. Das hinzugezogene Amt für Lebensmittelüberwachung bestätigte den Verstoß und versiegelte den Transporter. Außerdem nahm das Amt für Lebensmittelüberwachung einen weiteren Transporter mit ungekühltem Fisch, Käse und Milch in Augenschein und versiegelte die dortigen Kartons.
Ein Sprinter aus Deutschland fiel bei der Kontrolle zunächst durch Überladung auf. Der Sprinter war aus Großbritannien nach Deutschland eingereist. Die Einsatzkräfte des Zolls stellten fest, dass für die Ladung - Fahrzeugteile - keine Einfuhr- und Umsatzsteuer bezahlt wurde. Sie leiteten ein Strafverfahren wegen Hinterziehung der Einfuhrabgaben ein.
Ralf Kottler, Leiter Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Münster: "Für uns als Kontrolleinheit Verkehrswege des Zolls sind diese 360°-Kontrollen sehr effizient. Bei einem mit gebrauchten Autoteilen vollbeladenen Kleintransporter stellte sich heraus, dass er es von Großbritannien bis hier ohne Versteuerung und Verzollung geschafft hatte. Die Polizeikräfte stellten ihrerseits Beanstandungen der Verkehrssicherheit an dem Fahrzeug fest. Das zeigt die umfassende und unbürokratische Ergebnisorientierung dieser gemeinsamen Maßnahmen."
Die Einsatzkräfte der Polizei hielten einen 40-jährigen Fahrer an. Dieser gab zunächst die Personalien seines Bruders an und konnte keine gültige Fahrerlaubnis vorweisen. Auch nach mehrfacher Nachfrage beteuerte er, einen Führerschein zu haben und fuhr mit den Beamten zu seiner Wohnanschrift. Hier stellte sich heraus, dass er keine Fahrzeuge führen darf. Ihn erwarten nun zwei Anzeigen.
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