HZA-MS: Finanzkontrolle Schwarzarbeit prüft Logistikdienstleister und LKW-Fahrer im Münsterland / Schwerpunktprüfung des Zolls gegen Schwarzarbeit
15.11.2024 - 13:08:26116 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurden vom Münsteraner Zoll zu Beschäftigungs- und Personendaten befragt und geprüft sowie zusätzlich in neun Fällen Geschäftsunterlagen vorläufig gesichtet. In sieben Fällen gibt es Hinweise auf Verstöße gegen den Mindestlohn, in zehn Fällen wird weiter geprüft, ob Sozialversicherungsbeiträge vorenthalten wurden und in weiteren vier Fällen bestehen Anhaltspunkte, dass ausländische Arbeitskräfte ohne Arbeitsgenehmigung beschäftigt wurden. In 22 Fällen wird die FKS Prüfungen fortsetzen, ob Sozialleistungsmissbrauch vorliegt.
Im Rahmen der Schwerpunktaktion überprüfte der Zoll insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz - seit dem 01.01.2024 gilt in dieser Branche ausschließlich der gesetzliche Mindestlohn von 12,41 Euro je Zeitstunde - sowie die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen und die illegale Beschäftigung von Ausländern.
Zusatzinformation:
Mit der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung trägt der Zoll durch umfangreiche Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen der FKS erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitsgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit in der jeweiligen Branche für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Münster
Nicole Thomsen
Telefon: 0251 / 4814 - 1309
E-Mail: nicole.thomsen@zoll.bund.de
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