Münster - Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Münster beteiligt sich am heutigen Donnerstag an einer bundesweiten risikoorientierten Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung mit einem Schwerpunkt zur Einhaltung des Mindestlohns.
13.03.2025 - 18:42:47HZA-MS: Hauptzollamt Münster beteiligt sich an bundesweiter Mindestlohnprüfung Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls am heutigen Donnerstag münsterlandweit tätig
"Seit dem 01. Januar 2025 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 12,82 Euro brutto pro Stunde. Hierauf hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet", führt Britta Flothmann, Pressesprecherin des Hauptzollamtes Münster, aus. Neben dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn existieren in mehreren Branchen besondere Branchenmindestlöhne, wie zum Beispiel in der Pflege, der Gebäudereinigung sowie im Dachdecker-, Elektro und Maler- und Lackiererhandwerk.
Die Beschäftigten der FKS des Hauptzollamtes Münster mit den beiden Standorten in Gronau und Münster befragten am heutigen Donnerstag münsterlandweit rund 100 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an der Arbeitsstelle zu ihren Beschäftigungsverhältnissen. Insgesamt waren etwa vierzig Einsatzkräfte des Hauptzollamtes Münster an der Maßnahme beteiligt. Die Zöllnerinnen und Zöllner überprüften rund 25 Betriebe und führten die Prüfungen dabei in den unterschiedlichsten Branchen durch. Hierzu zählen die Landwirtschaft und die metallverarbeitende Industrie, aber auch Betriebe der Gastronomie, des Einzelhandels, des Baugewerbes oder auch ein Kurierdienst und eine Autowerkstatt bekamen heute Besuch vom Hauptzollamt Münster.
Ersten Feststellungen zufolge stieß der Münsteraner Zoll im Rahmen der heutigen Prüfungen auf fünfzehn illegal beschäftigte Personen. Dreizehn davon traf der Zoll in einem Betrieb im Kreis Coesfeld an. Es handelt sich hierbei um ukrainische Staatsangehörige, welche jedoch nicht über das erforderliche Visum verfügen, so dass die zuständige Ausländerbehörde bereits eingeschaltet ist. Weiterhin stellten die Zöllnerinnen und Zöllner in drei Fällen Verstöße gegen die Sofortmeldepflicht zur Sozialversicherung fest. Die weiteren Auswertungen der Unterlagen werden in den nächsten Wochen erfolgen.
An die heute durchgeführten Prüfungen schließen sich in der Regel umfangreiche Nachermittlungen in den Unternehmen an. Gerade bei der Aufdeckung von Mindestlohn-Verstößen sind die vor Ort erfassten Aussagen der befragten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Einstieg in tiefergehende erforderliche Geschäftsunterlagenprüfungen insbesondere der Lohn- und Finanzbuchhaltung. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit den verschiedenen Zusammenarbeitsbehörden sowie der Rentenversicherung.
"Bei den Prüfungen der FKS werden regelmäßig Verstöße gegen die Mindestlohnbedingungen mit unterschiedlichen Manipulations- bzw. Begehungsformen festgestellt. Beispielsweise werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Praktikanten, Auszubildende oder Selbständige bezeichnet. Auch werden oftmals Stundenaufzeichnungen unrichtig, unvollständig bzw. gar nicht geführt, um Mindestlohnverstöße zu verschleiern", führt Flothmann weiter aus.
Zusatzinformation:
Die FKS führt regelmäßig bundesweite sowie regionale Schwerpunkt- und Sonderprüfungen auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Diese konzertierten Prüfungen sich ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und tragen zusätzlich zur Aufdeckung und Ahndung von Verstößen bei.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Münster
Pressesprecherin
Britta Flothmann
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