HZA-MS: Hauptzollamt Münster beteiligt sich an bundesweitem Einsatz zur Bekämpfung von Clankriminalität / Arbeitnehmer arbeitet ohne Genehmigung und flüchtet vor den Zöllnern
10.12.2024 - 15:06:47Bei den Prüfungen legten die Zöllnerinnen und Zöllner ein besonderes Augenmerk auf Spielstätten, Cafés und Gaststätten, Tankstellenshops, Kioske, Friseursalons und das Bauhaupt- und Baunebengewerbe. Bei einem Autoaufbereiter flüchtete ein Beschäftigter. Eine Personenabfrage bei der Polizei ergab, dass er zur Abschiebehaft ausgeschrieben ist. Die Person wurde an die Polizei übergeben. Im Rahmen der Prüfung kontrollierten die Beamtinnen und Beamten insgesamt 25 Objekte und befragten 55 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen. Die Prüfungen fanden dabei in den Kreisen Borken, Coesfeld, Steinfurt, Warendorf und im Stadtbereich Münster statt.
Die Zöllnerinnen und Zöllner prüften insbesondere, ob Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden, ob Ausländerinnen und Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen besitzen und auch, ob die Mindestlöhne eingehalten werden.
In drei Fällen haben die Zöllnerinnen und Zöllner der FKS des Hauptzollamts Münster illegale Beschäftigung wegen einer fehlenden Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung festgestellt und leiteten Strafverfahren gegen sie und Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die Arbeitgeber ein. Ein weiterer Arbeitgeber hat Arbeitsentgelt seiner Arbeiter bei den Sozialversicherungen vorenthalten und veruntreut und muss sich nun einem Strafverfahren stellen. Zwei andere Fälle wegen eines möglichen Verstoßes in dieser Sache werden weiter geprüft. Ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wurde gegen einen Arbeitgeber wegen Formverstößen im Sinne des Mindestlohngesetzes eingeleitet und in zwei weiteren Fällen ist noch zu prüfen, ob die Arbeitgeber gegen die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns verstoßen haben.
Die weiteren Auswertungen der Unterlagen durch die FKS sowie die Zusammenarbeitsbehörden dauern an.
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