HZA-M, Gegrilltes

München - Vergangenen Freitag haben Zöllner des Hauptzollamtes München am Flughafen bei einer Gepäckkontrolle ein ganzes, gebratenes Nagetier aufgefunden.

14.02.2024 - 07:38:58

HZA-M: Gegrilltes Nagetier aus Togo vom Zoll sichergestellt

Im Rahmen einer Einreisekontrolle bei einer aus Togo stammenden Frau wurde ein gebratenes, zum Verzehr bestimmtes Nagetier festgestellt. Der Aussagen der kontrollierten Frau zufolge handelte es sich dabei um ein Nagetier der Gattung Agutis. Dieses war im Gepäck der Reisenden versteckt und ist bei der Röntgenkontrolle entdeckt worden. Das Fleisch ist aufgrund tierseuchenrechtlicher Regelungen nicht einfuhrfähig. Es wurde eingezogen und anschließend der fachgerechten Vernichtung zugeführt.

"Wir erleben immer wieder, dass Reisende nicht einfuhrfähige Lebensmittel aus dem Ausland mitbringen wollen", so Thomas Meister, Pressesprecher des Hauptzollamtes München.

Zusatzinfos:

Grundsätzlich ist das Mitbringen von Fleisch und Milch sowie daraus hergestellter Erzeugnisse aus Nicht-EU-Ländern untersagt, um ein Einschleppen von Tierseuchen in die Europäische Union zu vermeiden.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt München
Pressesprecher
Thomas Meister
Telefon: 089 - 975 90717
E-Mail: Thomas.Meister2@zoll.bund.de
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