München - Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) hat gestern im gesamten Bundesgebiet eine risikoorientierte Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung mit dem Schwerpunkt "Einhaltung des Mindestlohns" durchgeführt.
14.03.2025 - 09:00:38HZA-M: Bundesweite Mindestlohnprüfung des Zolls Mitglied der Mindestlohnkommission begleitet die Prüfung. An den Maßnahmen beteiligen sich alle Hauptzollämter.
Frau Faust, Mitglied der Mindestlohnkommission für die Arbeitgeberseite, begleitete die Prüfung des Münchner Zolls, um sich vor Ort ein genaues und detailliertes Bild der Abläufe und Verfahren zu verschaffen. Insgesamt waren mehr als 100 Beschäftigte des Hauptzollamts München im Einsatz und prüften rund 90 Objekte. Im Stadtgebiet München wurden u.a. Friseure, Nagelstudios und Kioske kontrolliert.
Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 12,82 Euro brutto pro Stunde. Hierauf hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet. Neben dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn gibt es in mehreren Branchen spezielle Branchenmindestlöhne wie zum Beispiel in der Pflege, der Gebäudereinigung und im Dachdecker-, Elektro-, Maler- und Lackiererhandwerk.
An die gestern durchgeführten Prüfungen schließen sich in der Regel umfangreiche Nachermittlungen in den Unternehmen an. Gerade bei der Aufdeckung von Mindestlohn-Verstößen sind die vor Ort erfassten Aussagen der befragten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Einstieg in tiefergehende erforderliche Geschäftsunterlagenprüfungen insbesondere der Lohn- und Finanzbuchhaltung. Diese Prüfungen beinhalten die Verknüpfung, den Abgleich und die Analyse von verschiedenen Unterlagen, aus denen Art, Umfang, Dauer und Entgelthöhe von Beschäftigungsverhältnissen hervorgehen bzw. ermittelt werden können. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit den verschiedenen Zusammenarbeitsbehörden sowie der Rentenversicherung.
Zusatzinformation
Die FKS führt regelmäßig bundesweite sowie regionale Schwerpunkt- und Sonderprüfungen auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Diese konzertierten Prüfungen sind ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und tragen zusätzlich zur Aufdeckung und Ahndung von Verstößen bei.
Schule beendet - was dann? Tag der Ausbildung beim Münchner Zoll Wer sich für den Beruf des Zöllners interessiert, hat am 27.09.2025 die einmalige Chance, sich persönlich vor Ort ein Bild zu machen und sich zu informieren. An diesem Tag wird ein Infotag in der Landsberger Straße stattfinden, zu dem sich alle Interessierten unter presse.hza-muenchen@zoll.bund.de anmelden können.
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