DPolG, Bayern

München - Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hat die heutige Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs zur Verfassungsmäßigkeit der PAG-Generalklausel für Fälle der "drohenden Gefahr für ein bedeutendes Rechtsgut" begrüßt.

13.03.2025 - 12:54:19

DPolG Bayern: BayVerfGH schafft Rechtssicherheit bei drohender Gefahr im PAG. "Dadurch wird Rechtssicherheit für die Polizeiarbeit geschaffen", sagt der erste stellv. Landesvorsitzende Thorsten Grimm.

Bedrohungslagen zeichnen sich häufig durch entsprechende Äußerungen, Radikalisierungstendenzen oder durch die Beschaffung von Material für die Begehung von Straftaten ab. Die "drohende Gefahr" ist kein schwammiger Rechtsbegriff, sondern schließt die Lücke zwischen bloßer Gefahrenvermutung und einer bereits eingetretenen konkreten Gefahr. "Warten zu müssen, bis eine Straftat unmittelbar bevorsteht, wäre unverantwortlich. Auch die zu schützenden Rechtsgüter sind hinreichend bestimmt."

"Unsere Kolleginnen und Kollegen gehen sehr verantwortungsvoll und verhältnismäßig mit ihren polizeilichen Befugnissen um." betont Grimm abschließend.

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