Mainz - Das Kaufen und Verkaufen von Waren auf Kleinanzeigen-Portalen ist beliebt, aber unter Umständen auch mit Risiken verbunden.
09.07.2025 - 10:00:20LKA-RP: Genug Betrug: Wie erkennt man unseriöse Verkäufer?. Die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt informieren über häufige Betrugsmaschen und geben hilfreiche Tipps, um sich bestmöglich zu schützen.
Käuferschutz-Trick über PayPal:
Eine Verbraucherin berichtet: "Im Mai habe ich über die Plattform Kleinanzeigen.de Kontakt zu einem Anbieter aufgenommen, der ein "Woom 3 Fahrrad" für 300 Euro anbot. Die Zahlung erfolgte über PayPal per "Freunde & Familie". Als Empfänger wurde komischerweise ein anderer Name als im Inserat angezeigt. Die Plattform warnte mich später, dass der Account gesperrt wurde (Betrugsverdacht). Ich habe keine Ware erhalten. Ich hatte umgehend eine Strafanzeige bei der Polizei gestellt. Bis heute habe ich noch keine Rückmeldung bekommen."
Das Problem ist, dass bei Zahlungen über "Freunde & Familie" kein Käuferschutz besteht. Der Käuferschutz bei PayPal funktioniert nur, wenn man Geld über die Option "Für Waren und Dienstleistungen" sendet. Daher ist es wichtig, bei Online-Transaktionen vorsichtig zu sein und die richtige Bezahlmethode zu wählen, um sich vor Betrug zu schützen.
"Sicher bezahlen": Vorsicht vor Nachrichten mit Links:
Eine Verbraucherin inserierte einen Kaffeevollautomaten bei "kleinanzeigen" zum Verkauf. Eine vermeintliche Interessentin meldete sich und wollte die Zahlung über die tatsächlich existente Bezahlmethode "Sicher bezahlen" abwickeln. Die Verkäuferin erhielt eine SMS, dass der Artikel bezahlt sei und sie den Zahlungseingang über einen Link bestätigen müsse. Der Link führte auf eine gefälschte Website, die der Originalseite sehr ähnlich sah. Dort gab sie ihre Kreditkartendaten ein, um das Geld zu erhalten, löste damit aber eine Abbuchung über mehrere hundert Euro aus.
Der Personalausweis-Trick:
Auch von Verkäufern, die ihren Personalausweis vorzeigen, sollten sich Verbraucher und Verbraucherinnen nicht blenden lassen. Betrüger versuchen so Seriosität vorzugaukeln, indem sie Fotos ihres angeblichen Ausweises schicken. Dadurch sollen sich die Käufer in Sicherheit wiegen und dazu gebracht werden etwa über die unsichere Aktion "Freunde und Familie" zu bezahlen. Dem ist aber nicht so, denn die Ausweise sind gefälscht.
Hier sind Tipps, um Betrüger im Netz zu erkennen und sich zu schützen:
https://themen.kleinanzeigen.de/sicherheitshinweise/
Sollte es trotz aller Vorsicht zu einem Betrug gekommen sein, sollte man sich an die zuständige Polizei-Dienststelle wenden und Strafanzeige erstatten. Dies ist jederzeit auch über die Online-Wache der Polizei Rheinland-Pfalz möglich:
https://portal.onlinewache.polizei.de/de/
Ausführliche weitere Informationen bieten die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt im Internet unter:
https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/onlineshopping
https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-im-internet/e-commerce/
Rückfragen bitte an:
Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Pressestelle
Telefon: 06131-65-60010/60011/60012
E-Mail: LKA.presse@polizei.rlp.de
Pressestelle der Verbraucherzentrale
Telefon (06131)28 48 85
E-Mail: presse@vz-rlp.de
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