HZA-MD, Schwarzarbeit

Magdeburg, Halle (Saale) - Durch das Landgericht Magdeburg ist ein 49-jähriger aus Magdeburg in seiner Eigenschaft als Arbeitgeber in der Baubranche rechtskräftig wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 29 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden.

28.10.2024 - 07:30:01

HZA-MD: Schwarzarbeit in der Baubranche: 2 Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung für Arbeitgeber aus Magdeburg. Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Durch umfangreiche Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Halle (Saale) des Hauptzollamtes Magdeburg wurde festgestellt, dass der Verurteilte in den Jahren 2013 bis 2017 Arbeitnehmer beschäftigte, die nicht ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet wurden. Zur Verschleierung der Schwarzgeldsummen nutzte der Verurteilte sogenannte Scheinfirmen, deren Geschäftszweck auf der reinen Rechnungserstellung und Bargeldrückzahlung liegt.

Dadurch ist den Sozialversicherungsträgern ein Gesamtbeitragsschaden in Höhe von mehr als 200 Tausend Euro entstanden.

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