HZA-MD, Leistungsbetrug

Magdeburg - Die Inhaberin eines Nagelstudios hat während der Corona - Pandemie rechtswidrig Kurzarbeitergeld bezogen und ist dafür rechtskräftig durch das Amtsgericht Magdeburg wegen des Leistungsbetrugs in 6 Fällen zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 30,00 EUR verurteilt worden.

06.08.2024 - 06:30:00

HZA-MD: Leistungsbetrug während der Corona-Pandemie: Geldstrafe gegen Arbeitgeberin

Durch Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Magdeburg wurde festgestellt, dass die Verurteilte gegenüber den zuständigen Behörden falsche Angaben in den Anträgen auf Kurzarbeit und Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen machte. So wurden für einen Arbeitnehmer, der während der Corona-Pandemie Kurzarbeitergeld erhielt, teilweise keine oder weniger Ausfallzeiten festgestellt.

Aufgrund der unrichtigen Angaben der Verurteilten hinsichtlich der Arbeitsausfälle ihres Arbeitnehmers erhielt sie eine Überzahlung an Kurzarbeitergeld und Sozialversicherungsbeiträgen. In den Monaten Dezember 2020 bis einschließlich Mai 2021 entstand der Agentur für Arbeit ein Schaden in Höhe von insgesamt knapp 1000 EUR.

Zusatzinformation:

Bei der Beantragung von Kurzarbeitergeld und pauschalierter Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen sind alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind. Dazu zählen die richtigen Angaben über die tatsächliche Arbeitszeit, den entstandenen Arbeitsausfall und die Vergütung des Arbeitnehmers, für welchen Kurzarbeitergeld und die pauschalierte Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen beantragt werden.

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Sebastian Schultz
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