LKA-BW: Gemeinsame Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart und des LKA: Durchsuchungsmaßnahme wegen Fortführung der rechtsextremistischen Vereinigung Blood & Honour Division Deutschland
25.06.2025 - 09:30:09LKA-BW: Gemeinsame Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart und des LKA: Durchsuchungsmaßnahme wegen Fortführung der rechtsextremistischen Vereinigung Blood & Honour Division Deutschland. Stuttgart - Im Rahmen eines bei dem Staatsschutzzentrum Baden-Württemberg der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart zusammen mit dem Staatsschutz- und Antiterrorismuszentrum des Landeskriminalamts Baden-Württemberg geführten Ermittlungsverfahrens gegen Mitglieder der rechtsextremen Vereinigung "Brothers of Honour - Chapter Süddeutschland" erfolgten am heutigen Mittwoch (25. Juni 2025) in den frühen Morgenstunden umfangreiche Durchsuchungsmaßnahmen. Insgesamt wurden bei neun Beschuldigten Durchsuchungsbeschlüsse in insgesamt 18 Objekten (Wohnungen und Arbeitsstätten) vollstreckt.
Den Beschuldigten wird vorgeworfen, sich wegen Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot (§ 85 StGB) strafbar gemacht zu haben, indem sie unter dem Deckmantel der Vereinigung "Brothers of Honour - Chapter Süddeutschland" die verbotene rechtsextreme Organisation "Blood & Honour Division Deutschland" weiter aufrechterhielten.
Bei der Organisation "Blood & Honour" handelt es sich um ein international agierendes Netzwerk von zum Teil auch gewaltbereiten Rechtsextremisten. Gegründet wurde "Blood & Honour" im Jahr 1987 in Großbritannien von Ian Stuart Donaldson, dem 1993 verstorbenen Sänger der Rechts-Rock-Band "Skrewdriver". Ziele von "Blood & Honour" sind die weltweite Koordinierung rechtsextremer Musik und Propaganda sowie die internationale Vernetzung der rechtsextremistischen Szene. Der Name ist eine Übersetzung des Mottos "Blut und Ehre" der Hitler-Jugend. Die deutsche Division der Organisation ("Blood & Honour Division Deutschland") war mit über zweihundert Mitgliedern eine der größten "Divisionen" in Europa. Sie wurde am 14. September 2000 durch das Bundesministerium des Inneren und für Heimat verboten, da sie sich gegen die verfassungsgemäße Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung richtete.
Den Beschuldigten im Alter von 35 bis 53 Jahren wird vorgeworfen, diese verbotene Vereinigung mindestens seit dem Jahr 2022 unter dem Deckmantel der Vereinigung "Brothers of Honour" fortgeführt zu haben. Unter anderem sollen sie seitdem eine Reihe von rechtsextremistischen Konzerten im Schwarzwald-Baar-Kreis und dem Ortenaukreis veranstaltet haben. Wegen Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot nach § 85 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB macht sich strafbar, wer als Rädelsführer den organisatorischen Zusammenhalt einer Vereinigung, die unanfechtbar verboten ist, weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet, aufrechterhält. Wer sich in solch einer Vereinigung als Mitglied betätigt oder wer ihren organisatorischen Zusammenhalt oder ihre weitere Betätigung unterstützt, verwirklicht den Straftatbestand des § 85 Abs. 2 StGB.
In die umfangreichen Ermittlungsarbeiten des Staatsschutz- und Antiterrorismuszentrums des Landeskriminalamts und des Staatsschutzzentrums Baden-Württemberg der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart waren auch die Polizeipräsidien Freiburg, Karlsruhe, Konstanz, Offenburg und Ravensburg sowie das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV BW) mit intensiven Voraufklärungsmaßnahmen eingebunden. Beteiligt an den heutigen Maßnahmen, die in den Landkreisen Karlsruhe, Sigmaringen und Waldshut sowie im Ortenau- und im Schwarzwald-Baar-Kreis durchgeführt wurden, waren zudem auch Spezialkräfte des Polizeipräsidiums Einsatz.
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