Landshut - Wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 208 Fällen wurde gegen einen Unternehmer im Bereich Kurierdienst und Kfz-Dienstleistungen vom Amtsgericht Landshut eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verhängt.
26.08.2025 - 09:30:27HZA-LA: Mit Arbeitszeiten getrickst Landshuter Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit decken auf. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist rechtskräftig. Bei umfangreichen Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzkontrolle des Hauptzollamtes Landshut wurde festgestellt, dass der im Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamts Landshut ansässige 54-jährige bei insgesamt 25 Arbeitnehmern zu wenig Arbeitsstunden abgerechnet hatte. Insbesondere wurden die Anfahrtszeiten zu den Ladestellen, die Ladezeiten und die Fahrzeit vom letzten Entladeort zurück zur Wohnung oder Firmengelände nicht bezahlt. "Da ein monatlicher Nettolohn mit den betroffenen Arbeitnehmern vereinbart worden war, ist dies den betroffenen Arbeitnehmern teils auch gar nicht weiter aufgefallen", so Elvira Enders-Beetschen, Pressesprecherin des Hauptzollamts Landshut Die vom Betrieb zu führenden Stundenaufzeichnungen fälschte der Verurteilte, sodass zu wenig Arbeitsstunden abgerechnet wurden und somit auch zu wenig Beiträge zur Sozialversicherung entrichtet worden sind. "Dabei ist es unerheblich, ob die zustehenden Löhne tatsächlich ausbezahlt worden sind, weil für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge das sogenannte Entstehungsprinzip gilt," so Elvira Enders-Beetschen. Zudem wurden tagsüber geleistete Arbeitsstunden als Nachtstunden aufgezeichnet um Lohnbestandteile als steuer- und beitragsfreie Nachtzuschläge auszuzahlen. Über einen Zeitraum von fünf Jahren ist den Beitragseinzugsstellen ein Schaden von mehr als 106.000 Euro entstanden.
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