Kleve - Kempen - Straelen -Nettetal - Emmerich - Mönchengladbach - Die Bundespolizei hat am vergangenen Wochenende im Rahmen der Grenzkontrollen mehrere Haftbefehle vollstreckt.
12.05.2025 - 07:20:23BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle im Rahmen der Grenzkontrollen am Wochenende
Am Freitagvormittag, 9. Mai 2025 reiste ein 47-jähriger Pole als Fahrgast des Regionalexpress 13 aus den Niederlanden in das Bundesgebiet ein. Bei der Personalienüberprüfung am Bahnhof Breyell stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft in Konstanz ihn mit einem Vollstreckungshaftbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz suchte. Die Bundespolizei brachte den Verurteilten nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen auf der Dienststelle zur Verbüßung der 111-tägigen Haftstrafe in das Gefängnis in Willich, da er die erforderliche Geldstrafe in Höhe von 2.200 Euro nicht bezahlen konnte.
Ein 35-jähriger Niederländer reiste am Freitagnachmittag über den Grenzübergang Schwanenhaus in das Bundesgebiet ein. Den Mann suchte die Staatsanwaltschaft in Heidelberg wegen eines Verstoßes gegen das Straßenverkehrsgesetz. Die 10-tägige Haftstrafe konnte er dann abwenden, da er die fällige Geldstrafe in Höhe von 600 Euro bei der Bundespolizei bezahlte.
Am Samstagnachmittag kontrollierte die Bundespolizei auf der Autobahn 3 eine 22-jährige Rumänin im Bus des Schienenersatzverkehrs der Regionalbahn 19. Ein durchgeführter Datenabgleich ergab eine Fahndungsnotierung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe. Den Vollstreckungshaftbefehl wegen Diebstahl mit einer Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro konnte die Frau nicht abwenden. Zur Verbüßung der 50-tägigen Haftstrafe lieferte die Bundespolizei sie nach Abschluss der Maßnahmen in das Gefängnis in Dinslaken ein.
Auf der Autobahn 52, an der Anschlussstelle Elmpt, wurde ein 27-jähriger Rumäne am Samstagabend angehalten und kontrolliert. Ihn suchte die Staatsanwaltschaft Düsseldorf mit einem Haftbefehl wegen Betrug. Die ihm drohende 15-tägige Freiheitsstrafe konnte er abwenden, indem er die Geldstrafe in Höhe von 1.700 Euro vor Ort bezahlte.
Am Sonntagnachmittag, 10. Mai 2025 kontrollierte die Bundespolizei einen 30-jährigen Türken auf der Autobahn 40. In diesem Fall hatte die Staatsanwaltschaft Duisburg einen Haftbefehl wegen Betrug erlassen. Der Reisende zahlte die Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro ein und konnte die 30-tägige Haftstrafe abwenden.
Am späten Sonntagabend konnte die Bundespolizei noch eine Vermögensabschöpfung im Zusammenhang mit einer Strafvollstreckung der Staatsanwaltschaft Bochum auf der Autobahn 3 einziehen. Ein 38-jähriger Türke hatte noch einen Geldbetrag in Höhe von 1.830 zu entrichten. Der Mann hatte 780 Euro Bargeld dabei. Hiervon zog die Bundespolizei 680 Euro ein. Anschließend durfte er weiterreisen.
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