Kleve - Jugendliche ängstigen Passanten in Klever Innnenstadt / War nur Spaß
27.08.2024 - 14:38:04Kleve - Jugendliche ängstigen Passanten in Klever Innnenstadt / War nur Spaß. Kleve - Am Dienstag (27. August 2024) gegen 12:15 Uhr wurden Polizeibeamte, die in der Fußgängerzone in Kleve im Rahmen eines Sondereinsatzes zur Bekämpfung von Verkehrsverstößen eingesetzt waren, von Passanten angesprochen, dass eine männliche Person mit einer Schusswaffe hantieren würden. Die Beamten fuhren sofort in Richtung des letzten Standortes der Person. Auf der kurzen Fahrt wurden sie wieder von verschiedenen, verständlicherweise aufgeregten Bürgern darauf aufmerksam gemacht, dass zwei Männer in Richtung Bahnhof gehen würden, von denen einer offen eine Pistole in der Hand tragen würde. Auf der Herzogstraße konnten dann zwei junge Männer festgestellt werden, von denen einer die tatsächlich eine schwarze Pistole in einer Hand hielt. Aufgrund der anzunehmenden Gefahrenlage, die mit einer in der Öffentlichkeit offen gehaltenen Schusswaffe einhergeht, wurden die Männer durch die Beamten mit gezogener Dienstwaffe angehalten und unter Androhung des Schusswaffengebrauches aufgefordert, die Waffe fallen zu lassen. Der Mann, bei dem es sich tatsächlich um einen 15-Jährigen aus Goch handelte, kam der Aufforderung sofort nach und ließ die Waffe fallen. Anschließend wurden beide Personen nach weiteren gefährlichen Gegenständen durchsucht. Bei dem Begleiter handelte es sich um einen 17-Jährigen, beide aus Goch. Bei der Überprüfung der mitgeführten Waffe stellte sich heraus, dass es sich um eine sogenannte "Airsoft-Waffe" handelt, die einer "scharfen" Waffe zum Verwechseln ähnlichsieht. Diese wurde sichergestellt. Zum Hintergrund seines kaum zu fassenden Handelns erklärte der 15-Jährige, dass es nur Spaß gewesen sei! Es bleibt zu hoffen, dass die daraufhin erfolgte eindringliche Belehrung, welche Folgen so ein "Spaß" haben kann, ebenso wie das anschließende Gespräch mit den Erziehungsberechtigten und die Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz (wegen des Führens einer Anscheinswaffe in der Öffentlichkeit) sowie dem Ordnungswidrigkeitengesetz (Belästigung der Allgemeinheit), bei dem Jugendlichen "angekommen" ist! Soweit bisher bekannt, kam es darüber hinaus nicht zu sonstigen Straftaten oder einer Gefährdung von Unbeteiligten.
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