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Kind in verdächtiger Art und Weise angesprochen: Polizei sucht nach Zeugin - Monheim am Rhein - 2501077

22.01.2025 - 15:09:32

Kind in verdächtiger Art und Weise angesprochen: Polizei sucht nach Zeugin - Monheim am Rhein - 2501077. Mettmann - In Monheim am Rhein soll es am Dienstag (21. Januar 2025) zu einem verdächtigen Ansprechen eines sieben Jahre jungen Mädchens gekommen sein. Die Polizei hat entsprechende Ermittlungen eingeleitet und sucht explizit nach einer Zeugin, die vor Ort eingeschritten sein soll.

Folgendes war geschehen:

Eigenen Angaben zufolge war die Siebenjährige nach Schulschluss gegen 14:45 Uhr nach Hause gegangen, als sich ihr an der Ecke Steinstraße / Jahnstraße auf Höhe des dortigen Sportplatzes ein dunkelhäutiger Mann von hinten genähert habe. Ferner soll der Mann das Mädchen zum Stehenbleiben aufgefordert und sie anschließend am Handgelenk gepackt haben. Laut den Schilderungen des Mädchens soll dann eine bis dato unbeteiligte Frau verbal eingeschritten sein, worauf der Mann das Mädchen losließ und davonging.

Am Abend berichtete das Mädchen seiner Mutter von dem Vorfall, welche dann wiederum die Polizei in Kenntnis setzte. Das Mädchen konnte die verdächtige Person wie folgt beschreiben:

Die Polizei hat im Rahmen ihrer Schulwegsicherung den Bereich verstärkt in den Fokus genommen, konnte dort jedoch keine verdächtige Person antreffen.

Zur weiteren Klärung des Sachverhaltes ist die Polizei nun dringend auf der Suche nach der Frau, die den Vorfall beobachtet haben soll. Diese soll etwa 1,65 Meter groß und zwischen 40 und 50 Jahre alt gewesen sein sowie braune oder blonde Haare gehabt haben.

Diese und weitere Zeuginnen oder Zeugen, die durch ihre Hinweise etwas zur Klärung des Vorfalls beitragen können, werden gebeten, sich unter der Rufnummer 02173 9594-6350 mit der Polizei in Monheim am Rhein in Verbindung zu setzen.

Ferner stellt die Polizei klar:

Immer wieder erreichen die Polizei Berichte über verdächtiges Ansprechen von Kindern. Fakt ist: Das bloße Ansprechen eines Kindes durch einen Erwachsenen stellt für sich alleine noch keine Straftat dar. Auch das Anbieten von Süßigkeiten oder Ähnlichem muss keine Vorbereitungshandlung für eine strafbare Handlung sein. Es könnte sich auch um eine unbedachte aber unkluge Geste eines Erwachsenen handeln. Bei den Betroffenen kann dies jedoch zu Besorgnis und Unsicherheit führen.

Es passiert dann immer wieder, dass sich in diesem Kontext harmlose Situationen verselbstständigen und eine komplette Elternschaft in Aufruhr bringen. Hierdurch werden nicht nur die Eltern, sondern auch die Kinder verunsichert.

Klar ist auch: Die Polizei nimmt Berichte über derartige Vorfälle immer sehr ernst und erhöht in den betroffenen Bereichen ihre Präsenz - sowohl durch uniformierte, aber auch durch zivile Kräfte. Zudem werden umfangreiche Ermittlungen eingeleitet.

Die Polizei rät:

Bitte sprechen Sie frühzeitig die Polizei oder die Schule bzw. die KiTa an, wenn Sie sich Sorgen machen. Wenden Sie sich bitte nicht per WhatsApp, Facebook usw. an andere Eltern. Dies ist meist nicht hilfreich, sondern bewirkt eine unkontrollierbare Dynamik. Überlassen Sie die Information der Schul- bzw. KiTa-Leitung oder der Polizei. Sofern die Polizei von einer Gefahr ausgeht, wird sie über die offiziellen Kanäle warnen.

Sollte ihr Kind von einem Vorfall berichten, bei dem es von einer fremden Person angesprochen und sogar bedrängt worden sein soll, gibt Ihnen die Polizei folgenden Rat:

Fragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Mettmann
Polizeipressestelle
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann

Telefon: 02104 982-1010
Telefax: 02104 982-1028

E-Mail: pressestelle.mettmann@polizei.nrw.de

Homepage: https://mettmann.polizei.nrw/
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