HZA-KI, Zoll

Kiel,Neumünster,Schleswig-Holstein,Hamburg,Hessen,Nordrhein-Westfalen,Bayern - Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts (HZA) Kiel führte heute im Auftrag der Staatsanwaltschaft Kiel mit rund 300 Einsatzkräften Durchsuchungen von 24 Wohn- und Geschäftsgebäuden sowie Auslieferungslagern im Raum Schleswig-Holstein, mit Schwerpunkt Kiel und Neumünster, und in Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Bayern durch.

18.09.2024 - 14:16:34

HZA-KI: Zoll und Staatsanwaltschaft Kiel im Kampf gegen Schwarzarbeit / Hauptzollamt Kiel vollstreckt Durchsuchungsbeschlüsse und Vermögensarreste in mehreren Bundesländern

Dieser Maßnahme gingen monatelange Ermittlungen gegen eine Tätergruppierung von gegenwärtig 8 Beschuldigten aus der Speditions-, Transport- und Logistikbranche voraus.

Gegen die Beschuldigten besteht der Verdacht, als Geschäftsführer oder sogenannte "Strohmänner" eine Vielzahl ausländischer Arbeitskräfte illegal beschäftigt zu haben, die nicht über die erforderlichen Aufenthaltstitel verfügten und entweder gar nicht beziehungsweise nicht korrekt zur Sozialversicherung gemeldet waren.

Unterstützt wurden die Zöllner*innen des HZA Kiel heute durch Zöllnerinnen und Zöllner weiterer Hauptzollämter und Beschäftigte der Landes- und Bundespolizei.

"Mehrere ermittlungsrelevante Hinweise bekamen wir von der Polizei, die bei Verkehrskontrollen eine Vielzahl Berufskraftfahrer ohne beziehungsweise mit gefälschten Ausweisdokumenten und Führerscheinen festgestellt hat", so Robert Dütsch, Leiter des Hauptzollamts Kiel.

Gegen 2 Beschuldigte wurden Vermögensarreste in Höhe von 186.000 Euro und 273.000 Euro erlassen.

Aus den bisherigen Maßnahmen ergaben sich noch 4 Nachfolgeobjekte, deren Durchsuchung sich im weiteren Tagesverlauf anschließt.

"Im Raum Kiel wurden bislang 8 illegal Beschäftigte festgestellt. Die Personen wurden der Landespolizei Schleswig-Holstein zur weiteren Fortführung der Ermittlungen überstellt", so Dütsch weiter.

Mehrere offene Geldforderungen bei Auftraggebern und Guthaben auf Firmenkonten wurden sichergestellt.

Die Durchsuchungen dauern noch an.

Zusatzinformation:

Von illegaler Beschäftigung wird gesprochen, wenn Drittstaatsangehörige ohne den erforderlichen Aufenthaltstitel und ohne Arbeitsgenehmigung beschäftigt werden. Werden Fälle illegaler Beschäftigung im Rahmen der allgemeinen Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls aufgedeckt, werden diese an die zuständige Staatsanwaltschaft und Ausländerbehörde weitergeleitet, die gegebenenfalls Bußgeldverfahren oder strafrechtliche bzw. aufenthaltsrechtliche Schritte einleiten. EU-Ausländer und EFTA-Staatsangehörige sind von dieser Regelung nicht erfasst; sie gelten als den deutschen Arbeitnehmer*innen gleichgestellt und benötigen keine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung. Für sie gilt das Prinzip der "EU-Freizügigkeit".

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