HZA-KA: Nachhaltigkeit im Blick - Zoll stellt verbotene Plastiktrinkhalme sicher
09.11.2023 - 07:30:00Zusatzinformation:
Seit dem 3. Juli 2021 gelten in Deutschland die Einwegkunststoff-Verbotsverordnung (EWK-VerbotsV) und die Einwegkunststoff-Kennzeichnungsverordnung (EWKKennzV). Somit ist das Inverkehrbringen unter anderem von Einwegbesteck und -geschirr aus Plastik sowie von Trinkhalmen aus Kunststoff generell verboten. Wegwerfprodukte aus Kunststoff, wie unter anderem bestimmte Hygieneartikel und Wegwerfgetränkebecher, müssen dagegen eine entsprechende Kennzeichnung enthalten, damit diese in den Verkehr gebracht werden dürfen. Der Zoll wirkt im grenzüberschreitenden Warenverkehr mit Drittländern bei der Überwachung der Einhaltung der geltenden Produktsicherheitsvorschriften mit. Gezielte Informationen zu den neuen Regelungen von Einwegplastikprodukten erhalten Sie von der jeweiligen bezirklich zuständigen Marktüberwachungsbehörde oder auf www.zoll.de .
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Karlsruhe
Alina Holm
Telefon: 0721/1833-1072
E-Mail: presse.hza-karlsruhe@zoll.bund.de
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