Karlsruhe, Mannheim - Zoll stellt in Postsendung Walfleisch fest.
17.01.2024 - 08:55:00HZA-KA: Tierisch verbotene Einfuhr
Ein 18 cm großes Stück Walfleisch entdeckte der Mannheimer Zoll in einer Postsendung aus Norwegen. Der Empfänger der Sendung teilte auf Nachfrage mit, dass es sich um eine Geschenksendung eines Freundes handele.
Wale sind vom Aussterben bedroht, daher unterliegen diese dem Artenschutz.
Das Fleisch wurde vom Zoll beschlagnahmt und wird vernichtet.
Pascal Griesbach, der Pressesprecher des Hauptzollamts Karlsruhe dazu: "Der Zoll weist in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, dass der Handel mit geschützten Tier- und Pflanzenarten strengen Regelungen unterliegt. Es ist wichtig, sich vor einer Sendung aus dem Ausland über die geltenden Vorschriften zu informieren. Der illegale Handel mit artengeschützten Tieren und Pflanzen stellt nicht nur eine Straftat dar, sondern gefährdet auch den Erhalt dieser bedrohten Arten."
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Hauptzollamt Karlsruhe
Pascal Griesbach
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E-Mail: Pascal.Griesbach@zoll.bund.de
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