HZA-IZ, Festnahmen

Itzehoe - Hamburg, 02.07.2025

02.07.2025 - 10:44:28

HZA-IZ: Drei Festnahmen nach versuchtem Marihuana-Schmuggel am Hamburger Flughafen / ZOLL verhindert Einfuhr von Marihuana in Rekordmenge

Insgesamt fast 90 Kilogramm Marihuana im Wert von rund 475.000 Euro haben Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamtes Itzehoe am 02.05.2025, 03.05.2025 und 13.05.2025 im Gepäck dreier Reisender aus Bangkok beschlagnahmt.

Sowohl der 78-Jährige Japaner, wie auch der 21-Jährige Bulgare und der 28-Jährige Däne versuchten das Terminal 1 durch den "Grünen Kanal", dem Ausgang für anmeldefreie Waren, zu verlassen, wurden dabei jedoch zur Kontrolle gebeten.

"Über den Inhalt der Koffer machten die Reisenden unterschiedliche Angaben. Schwalbennester oder Kleidung sollten es sein. Entgegen dieser Aussagen, stellten die Kolleginnen und Kollegen bei Ihrer Kontrolle jedoch eine große schwarze Plastiktüte, sowie mehrere in durchsichtigem Plastik eingeschweißte Pakete fest, in denen sich das Marihuana befand.", so Annalena Schmidt, Pressesprecherin des Hauptzollamtes Itzehoe.

Wegen der unerlaubten Einfuhr von Marihuana leiteten die Zollbediensteten noch vor Ort die jeweiligen Strafverfahren ein. Außerdem wurden aufgrund der bestehenden Fluchtgefahr vorläufige Festnahmen ausgesprochen. Die festgestellten Marihuana-Pakete sowie die Koffer wurden sichergestellt. Weitere Betäubungsmittel wurden nicht festgestellt.

Im späteren Verlauf wurde jeweils ein Haftbefehl gegen die Beschuldigten erlassen. Sie befinden sich derzeit in Untersuchungshaft.

Die weiteren Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt Hamburg im Auftrag der Staatsanwaltschaft Hamburg.

Zusatzinformation:

Das im April 2024 in Kraft getretene Konsumcannabisgesetz regelt neben zahlreichen unter Strafe gestellte Handlungen im Zusammenhang mit Cannabis auch den legalen Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis im öffentlichen, von bis zu 50 Gramm im privaten Raum. Die Einfuhr dessen, also auch von Marihuana, ist jedoch weiterhin unabhängig von der Menge verboten. Wer dennoch Cannabis aus dem Ausland nach Deutschland einführt, hat mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe zu rechnen.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Itzehoe
Annalena Schmidt
Telefon: 04821/902-1040
E-Mail: presse.hza-itzehoe@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Itzehoe übermittelt durch news aktuell

http://ots.de/5c972c

@ presseportal.de