HZA-SI: Schwarzarbeiter im Nagelstudio
20.08.2025 - 08:54:16HZA-SI: Schwarzarbeiter im Nagelstudio. Singen - Arbeiterinnen nicht angemeldet, Betreiber eines Nagelstudios erhält Strafbefehl über 2.500 Euro
Landkreis Waldshut: Ein anonymer Hinweis aus der Bevölkerung führte im Dezember 2023 zur Überprüfung eines Nagelstudios im Raum Bad Säckingen. Dem Hinweisgeber nach, sollten anstelle der angemeldeten drei, tatsächlich fünf Personen in dem Nagelstudio arbeiten.
"Als die Kontrollbeamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Singen den Salon betraten, standen zwei Arbeiterinnen, die gerade noch Kundinnen die Nägel verschönert hatten, auf und versuchten den Laden zu verlassen", beschreibt Sonja Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamt Singen, die Kontrollsituation.
Gegen die 45 und 29-jährigen Arbeitnehmerinnen wurden Verfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthaltes und der Ausübung einer Beschäftigung ohne erforderlichen Aufenthaltstitel eingeleitet.
Wegen des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt und des Verdachts der Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt wurde gegen den 35-jährigen Besitzer des Nagelstudios ein Strafverfahren eingeleitet. Als Schadenssumme für die Sozialversicherung wurde durch die Deutsche Rentenversicherung ein Wert von knapp 7.000 Euro festgesetzt. Ende Juli diesen Jahres beantragte die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen gegen den Inhaber einen Strafbefehl in Höhe von 50 Tagessätzen zu 50 Euro, der vom zuständigen Gericht erlassen wurde.
Der Strafbefehl ist rechtskräftig.
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