HZA-SI: Ausfuhrkassenzettel vorgelegt, aber Ware im Wert von rund 6.400 Euro nicht dabei
11.07.2025 - 08:00:44HZA-SI: Ausfuhrkassenzettel vorgelegt, aber Ware im Wert von rund 6.400 Euro nicht dabei. Singen - Thailänderinnen versuchen ungerechtfertigt Umsatzsteuerbefreiung für Waren im Wert von 6.400 Euro zu erhalten
Bietingen: Zwei tailändische Reisende beantragten vergangenen Monat die Abfertigung ihrer, landläufig als "Ausfuhrkassenzettel" bekannten, Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigungen im nicht kommerziellen Reiseverkehr. Bei der Kontrolle der Belege fiel den Zöllnern des Hauptzollamts Singen auf, dass einige Kassenzettel bereits im März dieses Jahres ausgestellt worden waren. Auf Nachfragen, beteuerten die Damen alle Mode- und Fashionartikel namhafter Luxuslabels dabei zu haben. Ein anschließender Abgleich des mitgeführten Gepäcks mit den vorgelegten Ausfuhrkassenzetteln bestätigte das nicht. Ein Teil u.a. in Stuttgart, Ingolstadt und München gekaufte Kleidung, Taschen und Schuhe im Wert von insgesamt rund 6.400 Euro - einmal über 4.100 Euro und einmal knapp 2.300 Euro- befand sich tatsächlich nicht im Reisegepäck.
"Ein Händler kann Reisenden aus einem Nicht-EU-Mitgliedstaat die Umsatzsteuer zurückerstatten, sobald ihm der Nachweis vorgelegt wird, dass die Ware ausgeführt wurde", erklärt Sonja Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamts Singen. "Dafür legt der oder die Reisende an der Grenzzollstelle neben Pass und Ausfuhrbeleg auch auf Verlangen die auszuführende Ware vor. Ist alles in Ordnung bestätigt der Zoll die Ausfuhr der Ware mit Stempelabdruck auf dem Ausfuhrbeleg," so Müller weiter. "Im vergangenen Jahr wurden im Bezirk des Hauptzollamts Singen rund 4,97 Millionen sogenannter Ausfuhrkassenzettel abgefertigt."
Bei einem Mehrwertsteuersatz von 19 % hätten sich die Damen für diese Waren rund 1.220 Euro zu Unrecht beim Verkäufer der Waren auszahlen lassen können.
Gegen die Frauen wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Die erhobenen Sicherheiten für die zu erwartenden Strafen beliefen sich in Summe auf rund 1.400 Euro.
Zur weiteren Bearbeitung wurde die Ordnungswidrigkeitenverfahren an die zuständige Straf- und Bußgeldstelle des Hauptzollamts Karlsruhe weitergeleitet.
Zusatzinformationen
Reisende aus einem Nicht-EU-Mitgliedstaat können in Deutschland umsatzsteuerfrei einkaufen. Der Kauf von Waren im Einzelhandel ist unter folgenden Voraussetzungen umsatzsteuerfrei:
Von der Steuerbefreiung im Reiseverkehr sind ausgenommen: - in Deutschland erbrachte Dienstleistungen (so müssen Sie beispielsweise Bus- oder Bahnfahrten, Restaurantbesuche und Hotelübernachtungen einschließlich der deutschen Umsatzsteuer bezahlen)
Weitere Informationen finden sich im Merkblatt zur Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr (veröffentlicht auf der Homepage des Bundesministeriums der Finanzen) und auf www.zoll.de
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Singen
Sonja Müller
Telefon: 07731/ 8205 - 5251
E-Mail: presse.hza-singen@zoll.bund.de
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