HZA-SB: Zoll prüfte die Gebäudereinigungsbranche / Bundesweite Schwerpunktprüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
01.12.2023 - 11:41:31Vor Ort ergaben sich bisher folgende Verdachtsmomente: - 8 Mal Schwarzarbeit - 7 Mal Nichtzahlung des Mindestlohns - 1 Mal unerlaubter Aufenthalt von Nicht-EU-Bürger*innen - 10 Mal unrechtmäßiger Bezug von Arbeitslosengeld
An die am 30. November 2023 durchgeführten Prüfungen schließen sich nun umfangreiche Nachprüfungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer*innen mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden.
"Die Gebäudereinigungsbranche ist geprägt von geringfügiger Beschäftigung und zählt zu einer der beschäftigungsstärksten Branchen, so dass der Zoll auf diese Branche einen besonderen Fokus legt.", erklärt Maike Ames, Pressesprecherin des Hauptzollamts Saarbrücken. Mit ihren kontinuierlichen Prüfungen sorgen die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit dafür, dass es nicht zu höheren Ausfällen von Sozialversicherungs- und Steuerbeiträgen oder einer stärkeren Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten der Unternehmen, die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, kommt. "Die Kontrollen bewirken zudem, dass den Arbeitnehmer*innen keine mangelhafte Absicherung bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder im Alter droht.", ergänzt Ames.
Zu den Tätigkeiten der Branche gehören beispielsweise die Innenreinigung von Gebäuden aller Art wie Büros, Geschäfte, Wohnhäuser, Krankenhäuser oder Schulen, aber auch Glas- und Fassadenreinigungsarbeiten.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Saarbrücken ist für das Saarland sowie das südliche Rheinland-Pfalz zuständig.
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