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HZA-S: Verdacht der Nichtzahlung von Löhnen und Zuschlägen / Finanzkontrolle Schwarzarbeit vollstreckt Durchsuchungsbeschlüsse bei einem Reinigungsunternehmen

19.09.2024 - 12:00:03

HZA-S: Verdacht der Nichtzahlung von Löhnen und Zuschlägen / Finanzkontrolle Schwarzarbeit vollstreckt Durchsuchungsbeschlüsse bei einem Reinigungsunternehmen. Stuttgart - Am Donnerstag, den 19. September 2024 wurden durch das Hauptzollamt Stuttgart mehrere Durchsuchungsbeschlüsse bei einem Reinigungsunternehmen aus dem Raum Stuttgart und dessen Geschäftsführern vollstreckt. Das Unternehmen, welches bundesweit Zimmerreinigungen in Hotels durchführt, steht im Verdacht, die tariflich vereinbarten Mindestarbeitsbedingungen in der Gebäudereinigungsbranche erheblich zu unterschreiten. So besteht der Verdacht, dass den Arbeitnehmern Lohn- und Zuschlagszahlungen in Höhe von mindestens 240.000 Euro nicht ausbezahlt wurden. Zudem sollen mehrere ausländische Arbeitnehmer ohne die erforderliche Erlaubnis für das Unternehmen tätig gewesen sein. Aufgefallen waren die Verdachtsmomente in Folge einer routinemäßig durchgeführten Geschäftsunterlagenprüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Im Rahmen der Durchsuchungsmaßnahmen konnten umfassende Beweismittel sichergestellt werden, welche nun in den noch andauernden Ermittlungen ausgewertet werden.

Zusatzinformation: In der Gebäudereinigungsbranche gilt der tariflich vereinbarte Mindestlohn in Höhe von derzeit mindestens 13,50 Euro je Stunde. Zudem haben Beschäftigte Anspruch auf Zuschlagszahlungen wie Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit prüft nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, ob diese Mindestarbeitsbedingungen eingehalten werden. Bei Verdacht der Nichteinhaltung werden entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet.

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