HZA-OS: Bundesweite Schwerpunktaktion in der Baubranche gegen Schwarzarbeit; Osnabrücker Zoll leitet neun Strafverfahren ein
21.03.2024 - 11:50:32HZA-OS: Bundesweite Schwerpunktaktion in der Baubranche gegen Schwarzarbeit; Osnabrücker Zoll leitet neun Strafverfahren ein. Osnabrück - Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Osnabrück hat am 20. März 2024 im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung die Baubranche ins Visier genommen. Ziel der Überprüfungen der Baustellen war die Einhaltung sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und sog. Leistungsbetrug.
Im Bereich des Hauptzollamts Osnabrück waren 58 Zöllnerinnen und Zöllner in den Regionen Osnabrück, Nordhorn, Vechta sowie Diepholz unterwegs und haben 357 Personen nach ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. Neun der angetroffenen ausländischen Arbeitnehmer verfügten allerdings nicht über eine gültige Arbeitserlaubnis. Gegen diese Personen sind Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet worden. Über die weiteren aufenthaltsrechtlichen Folgen entscheidet die zuständige Ausländerbehörde. Daneben stellten die Ermittler nach vorläufigen Ergebnissen noch 42 Sachverhalte fest, die weitere Prüfungen erfordern.
Konkret handelt es sich dabei in 15 Fällen um Anhaltspunkte, dass die Betriebe nicht den vorgeschriebenen Mindestlohn zahlen. In zwei Fällen ermittelt das Hauptzollamt wegen Sozialleistungsbetrugs. Darüber hinaus besteht in 23 Fällen der Verdacht, dass gegen sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten verstoßen wurde und in zwei Fällen, dass eine Beschäftigung von Ausländern ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung bzw. Scheinselbständigkeit erfolgt.
Um die Rechtsverstöße zu verifizieren und zu ahnden, werden weitere Prüfungs- und Ermittlungsmaßnahmen insbesondere bei den Arbeitgebern durchgeführt.
Typischerweise schließen sich nach Prüfungen umfangreiche Nachermittlungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. Hier steht das Hauptzollamt Osnabrück in engem Austausch mit anderen Behörden (z.B. dem Finanzamt oder den Rentenversicherungsträgern). Sanktionen gegen die Betriebe erfolgen daher typischerweise wesentlich später nach den Prüfungen. Aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung sowie der umfangreichen gesetzlichen und tarifvertraglichen Regelungen legt der Zoll bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit einen besonderen Fokus auch auf die Baubranche.
Der Leiter des Hauptzollamts Osnabrück, Dr. Thomas Möller begrüßte für die Schwerpunktprüfung u.a. auch vier portugiesische Gäste, die in Portugal Prüfungen wegen Schwarzarbeit vornehmen (2 Juristinnen des portugiesischen Prüfungsdienstes der Sozialversicherung sowie eine Juristin und eine Ökonomin des portugiesischen Arbeitsinspektorates). Diese besuchten auf Initiative der ELA (European Labour Authority), einer Agentur der Europäischen Kommission mit Sitz in Bratislava das Hauptzollamt Osnabrück, um einen Einblick in die Organisation der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung in Deutschland zu bekommen. Auch die Leiterin der Fachdirektion Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Generalzolldirektion Frau Voß begleitete die bundesweite Schwerpunktprüfung der Baubranche in Osnabrück. Für den Leiter des Hauptzollamts Osnabrück ist die nationale und internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung ein wichtiger Erfolgsfaktor, da zahlreiche Fälle internationalen Bezug aufweisen.
Zusatzinformation:
Der Zoll trägt durch seine umfangreichen Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen der FKS erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.
1 Bilddatei: Quelle Hauptzollamt Osnabrück
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