HZA-KI: Zoll stellt 10 Kilogramm Haschisch auf der A7 sicher - Straßenverkaufswert rund 100.000 Euro
14.05.2025 - 10:10:03HZA-KI: Zoll stellt 10 Kilogramm Haschisch auf der A7 sicher - Straßenverkaufswert rund 100.000 Euro. Kiel, Hamburg, Flensburg, - Eine Kontrolleinheit des Hauptzollamtes Kiel hat am 12. Mai 2025 auf der Bundesautobahn 7, Rastplatz Sielsbrook in Fahrtrichtung Norden, rund 10 Kilogramm Haschisch sichergestellt.
Die Zöllner lotsten ein Fahrzeug mit dänischem Kennzeichen aus dem fließenden Verkehr auf den Rastplatz und befragten den afghanischen Fahrer zu seiner Reiseroute sowie zu mitgeführten Waren, die zollrechtlichen Bestimmungen unterliegen - insbesondere verbrauchsteuerpflichtige Erzeugnisse wie Zigaretten, Alkohol oder Shisha-Tabak.
Der 32-Jährige gab an, lediglich dänische Zigaretten für den Eigenbedarf mitzuführen. Er erklärte, nur kurz in Hamburg gewesen zu sein, um afghanische Kleidung für seine Ehefrau zu kaufen. Weitere Nachfragen - etwa zu Waffen oder Betäubungsmitteln - verneinte er.
Im Kofferraum des Fahrzeugs befanden sich zwei Reisekoffer sowie zahlreiche Kleidungsstücke.
"Der Fahrer zeigte sich auffällig nervös und betonte wiederholt, dass sich in den Koffern ausschließlich Kleidung seiner Frau befinde. Er bat die Zöllner, deren Privatsphäre zu respektieren", berichtet Gabriele Oder, Sprecherin des Hauptzollamts Kiel.
"Und obwohl alle Zöllnerinnen und Zöllner grundsätzlich bemüht sind, die Privatsphäre der Reisenden im Rahmen ihrer Kontrollmaßnahmen zu wahren, konnte dem Wunsch des Fahrers nicht entsprochen werden", so Oder.
"Beim Öffnen des zweiten Koffers entdeckten die Einsatzkräfte schließlich insgesamt 20 Pakete mit jeweils rund 500 Gramm Haschisch", ergänzt Oder.
Bei der anschließenden Durchsuchung des Fahrzeuginnenraums wurden zudem etwa ein Gramm Kokain sowie Bargeld in Höhe von 8.600 Dänischen Kronen - umgerechnet rund 1.150 Euro - aufgefunden und sichergestellt.
Gegen den 32-jährigen Fahrer wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Bannbruchs sowie eines Verstoßes gegen das Konsumcannabisgesetz (KCanG) und des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) eingeleitet.
Die weiteren Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt Hamburg - Dienstsitz Kiel - im Auftrag der Staatsanwaltschaft Kiel.
Zusatzinformation:
Hinweis zur aktuellen Rechtslage:
Nach aktueller Rechtslage dürfen volljährige Personen (ab 18 Jahren) bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenverbrauch mitführen - jedoch ausschließlich im Inland.
ALLERDINGS: Die Einfuhr, Ausfuhr und auch die Durchfuhr von Cannabis über nationale Grenzen hinweg ist weiterhin ausnahmslos verboten - unabhängig von der mitgeführten Menge. Dies gilt also auch für Mengen unterhalb der 25-Gramm-Grenze.
Rückfragen bitte an:
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Gabriele Oder
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