HZA-KA: Bundesweite Mindestlohnprüfung des Zolls
14.03.2025 - 12:33:14HZA-KA: Bundesweite Mindestlohnprüfung des Zolls. Karlsruhe - Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) führte am 13. März 2025 im gesamten Bundesgebiet eine risikoorientierte Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung mit dem Schwerpunkt "Einhaltung des Mindestlohns" durch. An den Maßnahmen beteiligten sich alle Hauptzollämter, darunter 129 Beschäftigte des Hauptzollamts Karlsruhe.
Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 12,82 Euro brutto pro Stunde. Hierauf hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet. Neben dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn gibt es in mehreren Branchen spezielle Branchenmindestlöhne wie zum Beispiel in der Pflege, der Gebäudereinigung und im Dachdecker-, Elektro und maler- und Lackiererhandwerk. An die gestern durchgeführten Prüfungen schließen sich in der Regel umfangreiche Nachermittlungen in den Unternehmen an. Gerade bei der Aufdeckung von Mindestlohn-Verstößen sind die vor Ort erfassten Aussagen der befragten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Einstieg in tiefergehende erforderliche Geschäftsunterlagenprüfungen insbesondere der Lohn- und Finanzbuchhaltung. Diese Prüfungen beinhalten die Verknüpfung, den Abgleich und die Analyse von verschiedenen Unterlagen, aus denen Art, Umfang, Dauer und Entgelthöhe von Beschäftigungsverhältnissen hervorgehen bzw. ermittelt werden können. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit den verschiedenen Zusammenarbeitsbehörden sowie der Rentenversicherung. Bei den Prüfungen der FKS werden regelmäßig Verstöße gegen die Mindestlohnbedingungen mit unterschiedlichen Manipulations- bzw. Begehungsformen festgestellt. Beispielsweise werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Praktikanten, Auszubildende oder Selbständige bezeichnet. Auch werden oftmals Stundenaufzeichnungen unrichtig, unvollständig bzw. gar nicht geführt, um Mindestlohnverstöße zu verschleiern.
Zusatzinformation:
Die FKS führt regelmäßig bundesweite sowie regionale Schwerpunkt- und Sonderprüfungen auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Diese konzertierten Prüfungen sind ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und tragen zusätzlich zur Aufdeckung und Ahndung von Verstößen bei.
Regionale Besonderheiten an den vier FKS-Standorten des Hauptzollamts Karlsruhe, die sich auf die jeweiligen Prüfungsergebnisse beziehen.
FKS Karlsruhe: 85 Personen wurden befragt. Es wurden drei Strafverfahren und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Als Zufallsfund wurden ein Vollstreckungshaftbefehl vollzogen und zwei Personen, die wegen Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben waren, festgestellt. Zusätzlich wurden noch zwei Gramm Amphetamin gefunden.
FKS Heidelberg: 63 Personen wurden befragt. Insgesamt wurden im Rahmen der gesamten Maßnahme vier Strafverfahren gegen Arbeitgeber wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt eingeleitet. Wegen festgestellter Ordnungswidrigkeiten wurden vor Ort insgesamt acht Verfahren gegen Arbeitgeber eingeleitet.
FKS Rastatt: 45 Personen wurden befragt. Bei einem Kfz-Betrieb musste die Prüfung vor Ort abgebrochen und ein Strafverfahren, in Konkurrenz mit entsprechenden Ordnungswidrigkeitenverfahren, wegen des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens gem. § 266a StGB eingeleitet werden. Daran unmittelbar anknüpfend wurden strafprozessuale Maßnahmen wie Vernehmungen und Durchsuchungen der Betriebsräume durchgeführt.
FKS Ludwigshafen: 45 Personen wurden befragt. Im Rahmen der durchgeführten Personenerfassungen und Geschäftsunterlagenprüfungen ergaben sich in acht Fällen Anhaltspunkte für eine Nichteinhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohns. In acht Fällen wurden Arbeitnehmer/-innen arbeitend angetroffen, ohne im Besitz eines Aufenthaltstitels bzw. einer Arbeitsgenehmigung zu sein. Fünf dieser Arbeitnehmer wurden in der Küche einer Bäckerei angetroffen. Weiterhin gaben diese an, keinen Lohn für ihre Arbeit zu erhalten. Bei der Prüfung eines Cafés konnten Vapes, welche gegen das Tabakerzeugnisgesetz verstoßen, aufgefunden werden. Diese wurden durch die Einsatzkräfte sichergestellt und werden zuständigkeitshalber an die Polizei weitergegeben. Weitere Tabakerzeugnisse wurden im Rahmen des Aufsichtswegs sichergestellt und werden den zuständigen Zolldienststellen übergeben.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Karlsruhe
Pascal Griesbach
Telefon: 0721/1833-1060
E-Mail: Pascal.Griesbach@zoll.bund.de
www.zoll.de
Original-Content von: Hauptzollamt Karlsruhe übermittelt durch news aktuell