Rechtsprechung, Schwarzarbeit

HZA-HST: Langjährige Freiheitsstrafen - Umfangreiches Ermittlungsverfahren des Stralsunder Zolls im Baugewerbe erfolgreich beendet

14.01.2026 - 09:12:03

Stralsund - Sechs Jahre Freiheitsstrafe wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 52 Fällen - so lautete das Urteil des Landgerichtes Berlin I am 06. Oktober 2025 gegen einen 59-jährigen montenegrinischen Bauunternehmer. Gegen den 74-jährigen deutschen Geschäftspartner verhängte das Landgericht eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren, welche zur Bewährung ausgesetzt wurde. Darüber hinaus ordnete das Landgericht Berlin I die Einziehung von Tatbeiträgen in Höhe von insgesamt 551.850 Euro an.

Der Verurteilung lag ein von einer anonymen Anzeige ausgehendes Ermittlungsverfahren der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Stralsund zugrunde. Im Rahmen der umfangreichen Ermittlungen wurde ein Netzwerk aus 17 involvierten Serviceunternehmen aufgedeckt, welches zur Verschleierung der Taten genutzt wurde. So wurden unter anderem Scheinwerkverträge geschlossen, Beschäftigte lediglich als Teilzeitkräfte angemeldet und unrichtige Belege und gefälschte Rechnungen, sogenannte Abdeckungsrechnungen, erstellt.

Darüber hinaus konnten ausbeuterische Arbeits- und Unterbringungsbedingungen festgestellt werden. Dazu zählten unter anderem Lohnrückstände, überlange Arbeitszeiten und Nachtarbeit, fehlende Schutzausrüstung bzw. Arbeitskleidung sowie die Unterbringung der Beschäftigten in mangelhaften Unterkünften.

Im Tatzeitraum, von Januar 2015 bis Dezember 2018, kam es zur Zahlung von Nettoschwarzlöhnen in Höhe von circa 6,59 Millionen Euro. Der dabei entstandene Beitragsschaden im Tatzeitraum beläuft sich auf circa 4,76 Millionen Euro.

Zusatzinformation:

Mit seinem Einsatz gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung trägt der Zoll zur gerechten und korrekten Abführung der Abgaben, wie zum Beispiel den Sozialversicherungsbeiträgen, bei. Weitere Informationen finden Sie auf www.zoll.de

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