HZA-F: Zoll am Frankfurter Flughafen verhindert Schmuggel von 8,9 kg Wasserpfeifentabak im Reiseverkehr - teilweise versteckt in Kaffee- und Nussverpackungen
21.01.2026 - 12:55:08"Reisende aus einem Drittland haben grundsätzlich eine steuerliche Freimenge von 250 Gramm Wasserpfeifentabak oder 200 Zigaretten. Diese Menge wurde hier weit über-schritten, da der Passagier insgesamt 8,9 Kilogramm Tabak und 240 Zigaretten dabei hatte, so Isabell Gillmann", Pressesprecherin beim Hauptzollamt Frankfurt am Main.
Gegen den Reisenden wurde ein Strafverfahren wegen versuchter Steuerhinterziehung eingeleitet und der Tabak sichergestellt. Der entstandene Steuerschaden beläuft sich auf mehr als 700,- Euro.
Zusatzinformation:
Bei Flug- und Seereisen aus Nicht-EU-Ländern dürfen Reisende ab 15 Jahren Waren im Wert von bis zu 430 Euro abgabenfrei einführen. Waren, die die Reisefreimengen überschreiten oder Verboten und Beschränkungen unterliegen, müssen durch Reisende im roten Ausgang beim Zoll angemeldet werden
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Frankfurt am Main
Stabsstelle Kommunikation
Isabell Gillmann
Telefon: 069 / 690-74189
E-Mail: presse.hza-ffm@zoll.bund.de
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