HZA-F: Zoll am Frankfurter Flughafen beschlagnahmt Goldkette mit Tigerzahn im Reiseverkehr
14.11.2025 - 10:30:26Christine Straß, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Frankfurt am Main:" Gerade am Hotspot Frankfurter Flughafen mit Direktflügen aus aller Welt ist Artenschutz immer ein großes Thema. Neben den strafrechtlichen Konsequenzen, die bei Nichtanmeldung von außerhalb der Freimenge mitgebrachten Waren drohen, greifen oft auch Einfuhrverbote von streng geschützten Arten, wie dem z.B. dem Tiger, nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Mit "Artenschutz im Urlaub" gibt es eine gute Informationsmöglichkeit, mit der man vor der Reise feststellen kann, welche geschützten Tiere und Pflanzen sowie Erzeugnisse daraus in den verschiedenen Urlaubsländern zum Kauf angeboten werden könnten."
Zusatzinformation:
Bei Flugreisen aus Nicht EU-Ländern dürfen Reisende ab 15 Jahren Waren im Wert von bis zu 430 Euro abgabenfrei einführen. Die Nichteinhaltung der Zollvorschriften kann Folgen nach sich ziehen. Besonders im Reiseverkehr müssen häufig Zolldelikte wie z.B. Nicht- oder Falschanmeldungen durch Reisende in Steuerstraf- und Bußgeldverfahren geahndet werden. Im Jahr 2024 wurden beim Hauptzollamt Frankfurt am Main 2.032 Strafverfahren im Reiseverkehr eingeleitet. Der aufgedeckte Steuerschaden beläuft sich auf insgesamt 3,28 Millionen Euro.
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