HZA-F: Hauptzollamt Frankfurt am Main führt Mindestlohnprüfungen durch - Im Rahmen einer der größten grenzüberschreitenden Prüfaktionen in der EU
23.10.2024 - 14:26:28Darüber hinaus gab es Feststellungen der an den Kontrollen beteiligten Kräfte des Finanzamtes Frankfurt am Main sowie der Polizei, wie zum Beispiel schon vor Ort ermittelte Steuerrückstände und etliche Verstöße gegen die Vorschriften der Kassenführung. In einem Friseursalon im Bahnhofsviertel wurde ein in seine Einzelteile zerlegtes Lasten-E-Bike entdeckt. Nach Überprüfung der Polizei war das Lastenrad nach ersten Erkenntnissen als gestohlen gemeldet.
Den Prüfungen der FKS schließen sich nun weitere umfangreiche Auswertungen und Nachermittlungen an. Gerade bei der Aufdeckung von Mindestlohn-Verstößen sind die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erst der Einstieg in tiefergehende Prüfungen von Geschäftsunterlagen, insbesondere die Lohn- und Finanzbuchhaltung.
Zusatzinformation:
Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn auf Grundlage des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Während dieser mit Inkrafttreten des MiLoG im Jahr 2015 ursprünglich bei 8,50 Euro brutto pro Stunde lag, wurde er über die Jahre sukzessiv erhöht und beträgt seit dem 1. Januar 2024 nunmehr 12,41 Euro brutto pro Stunde.
Neben dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn nach dem MiLoG gibt es in mehreren Branchen spezielle Branchenmindestlöhne.
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Hauptzollamt Frankfurt am Main
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Isabell Gillmann
Telefon: 069 / 690-74189
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