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HZA-EF: Bundesweite Prüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls / 114 Zöllnerinnen und Zöllner in Thüringen und Südwestsachsen im Einsatz

14.03.2025 - 10:58:02

HZA-EF: Bundesweite Prüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls / 114 Zöllnerinnen und Zöllner in Thüringen und Südwestsachsen im Einsatz. Erfurt - Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls kontrollierte am 13. März 2025 im Rahmen einer bundesweiten verdachtsunabhängigen Schwerpunktprüfung die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns in Thüringen und Südwestsachsen.

Das Hauptzollamt Erfurt beteiligte sich mit 114 Zöllnerinnen und Zöllnern (72 in Thüringen und 42 in Südwestsachsen). Die Einsatzkräfte befragten insgesamt 407 Beschäftigte unter anderem aus dem Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, aus Frisör- und Kosmetiksalons oder aus Einzelhandelsgeschäften zu ihren Arbeitsverhältnissen. (309 in Thüringen und 98 in Südwestsachsen).

Der Zoll kontrollierte auf der Grundlage des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes insbesondere, ob die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Beschäftigte Sozialleistungen zu Unrecht beziehen oder bezogen haben, ob Ausländerinnen und Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen beziehungsweise Aufenthaltstitel besitzen und auch, ob die Mindestlöhne eingehalten werden oder gegebenenfalls sogar ausbeuterische Arbeitsbedingungen vorliegen.

In 54 Fällen stellten die Zöllnerinnen und Zöllner Hinweise auf mögliche Unregelmäßigkeiten fest, die weiter geprüft werden müssen:

Bereits vor Ort leitete der Zoll zehn Strafverfahren und sieben Bußgeldverfahren wegen des Verdachts von Verstößen gegen ausländerrechtliche Bestimmungen ein.

An die Schwerpunktprüfung schließen sich umfangreiche Geschäftsunterlagenprüfungen an, in der die vor Ort erhobenen Daten der Beschäftigten mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Arbeitgeber abgeglichen werden. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit der Deutschen Rentenversicherung und anderen Behörden.

Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 12,82 Euro brutto pro Stunde. Hierauf hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet. Neben dem allgemeinen Mindestlohn gibt es noch eine Reihe von Branchenmindestlöhnen, zum Beispiel in der Pflegebranche, der Gebäudereinigung und im Dachdeckerhandwerk.

Zusatzinformation:

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit führt ganzjährig regelmäßig ähnliche Schwerpunktprüfungen sowohl bundesweit als auch regional mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

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