HZA-DD: Dresden: Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Einsatz auf Baustellen Bundesweite Schwerpunktprüfung im Baugewerbe
17.06.2025 - 12:55:29"Bei unseren Prüfungen interessiert uns insbesondere, ob geltende Mindestlohnvorschriften und sozialversicherungsrechtliche Pflichten eingehalten werden, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden und ob alle Voraussetzungen für die Beschäftigung von Ausländern erfüllt sind," so Heike Wilsdorf, Pressesprecherin am Hauptzollamt Dresden. "Das Bauhaupt- und Nebengewerbe ist besonders von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung mit all seinen Facetten betroffen. Weitverzweigte Firmengeflechte, Umgehungsformen und Verschleierungen erfordern ein risikoorientiertes Vorgehen und akribische Ermittlungsarbeit, um Zusammenhänge, Verbindungen und Manipulationen aufzudecken."
Zusatzinformation:
Zur Zahlung des Mindestlohnes sind alle Arbeitgeber mit Sitz im In- oder Ausland verpflichtet, soweit sie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland beschäftigen.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Dresden
Pressesprecherin
Heike Wilsdorf
Telefon: 0351-4644-1044
E-Mail: presse.hza-dresden@zoll.bund.de
www.zoll.de
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