HZA-DA: 45 Kilogramm Tabak in Shisha-Bars sichergestellt - Zollkontrollen in Flörsheim und Hochheim am Main
31.03.2025 - 16:57:12HZA-DA: 45 Kilogramm Tabak in Shisha-Bars sichergestellt - Zollkontrollen in Flörsheim und Hochheim am Main. Darmstadt - Der Darmstädter ZOLL stellte bei Kontrollen in Flörsheim am Main und Hochheim am Main in drei Shisha-Bars insgesamt 45 Kilogramm Wasserpfeifentabak sicher und leitete gegen die drei Barbetreiber Ermittlungsverfahren ein. Die Feststellungen erfolgten am Samstag, den 08. März 2025 bei einer Großkontrolle, die auch durch andere Behörden unterstützt worden war.
Bei dem sichergestellten Wasserpfeifentabak handelte es sich um rund 35 Kilogramm an unversteuerten Tabak ohne Steuerzeichen und über zehn Kilogramm Tabak mit gebrochenen Steuerzeichen.
"Gebrochene Steuerzeichen in Shisha-Bars sind immer ein klarer Fall für den ZOLL!" so Angelika Hipp-Clemens, Pressesprecherin des Hauptzollamtes Darmstadt. "Unsere Erfahrung zeigt, dass hier Gäste direkt aus den Großpackungen heraus bedient werden". Was verboten ist. Denn Tabak ist immer in der Originalverpackung an den Kunden abzugeben - unabhängig davon, ob er als Gast eine Bar besucht oder am Kiosk einkauft. "Das schafft Vertrauen in die Qualität des Produktes", so Hipp-Clemens weiter "und sichert dem Verbraucher einen einheitlichen Preis". Denn bezahlt wird vom Konsumenten das, was auf dem Steuerzeichen der einzelnen Kleinverkaufspackung steht. Das Servieren einzelner Portionen aus Großverpackungen heraus ist dagegen gesetzeswidrig und zielt auf eine verbotene Reduzierung der Tabaksteuer ab.
"Das ist aber nicht das einzige Problem" so Hipp-Clemens in Bezug auf den unversteuerten Tabak weiter. "Oft genug versteckt sich hinter illegal produziertem Tabak auch eine Gesundheitsgefahr." Feststellungen aus den letzten Jahren zeigen, dass auch Fremdstoffe wie Metallreste, Kunststoffe oder Mäusekot im illegalen Shisha-Tabak enthalten sein können."
Neben dem Tabaksteuerrecht kontrollierte der ZOLL in den Shisha-Bars auch auf Schwarzarbeit hin. Dafür wurden elf angetroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu ihrer Beschäftigung befragt.
Fünf von ihnen waren nicht zur Sozialversicherung angemeldet. Zwei von ihnen fielen als Wiederholungstäterinnen auf. Die beiden Frauen aus dem Südkaukasus durften in Deutschland nicht arbeiten. Sie besitzen keinen berechtigenden Aufenthaltstitels dafür, waren jedoch im Dezember und im März durch den ZOLL beim Arbeiten angetroffen worden. Der Verstoß wirkt sich auch auf Ihre Aufenthaltsberechtigungen aus, die zuständige Ausländerbehörde entscheidet nun über eine Ausweisung. Gegen beide Frauen und ihren Arbeitgeber wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Die weiteren Ermittlungen dauern in allen Fällen noch an.
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