HZA-BI: Bundesweite Schwerpunktprüfung im Baugewerbe / Bielefelder Zoll beendet illegalen Aufenthalt in 20 Fällen und deckt zudem zahlreiche weitere Verstöße auf
20.06.2025 - 11:22:16HZA-BI: Bundesweite Schwerpunktprüfung im Baugewerbe/Bielefelder Zoll beendet illegalen Aufenthalt in 20 Fällen und deckt zudem zahlreiche weitere Verstöße auf. Bielefeld - Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) hat am Montag, den 16. Juni 2025, eine bundesweite Schwerpunktprüfung in der Baubranche durchgeführt. Ziel war es, auf den Baustellen zu überprüfen, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, ob Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel haben und ob die Mindestlöhne eingehalten werden.
Im Dachdecker-, Elektro- und Gerüstbauerhandwerk gelten branchenspezifische Mindestlöhne. In allen anderen Branchen des Baugewerbes gilt der allgemein gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 12,82 Euro brutto pro Stunde. Hierauf hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet.
An dieser bundesweiten Schwerpunktprüfung beteiligte sich auch das Hauptzollamt Bielefeld mit den FKS-Standorten in Bielefeld, Hamm, Herford und Paderborn. Insgesamt waren 65 Zöllnerinnen und Zöllner im Einsatz. Unterstützt wurde das Hauptzollamt dabei von der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft sowie der Ausländerbehörde der Stadt Paderborn.
Insgesamt wurden 231 Beschäftigte auf verschiedenen Baustellen zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt. Hinzu kamen elf Arbeitnehmer, die anhand von Geschäftsunterlagen überprüft wurden.
Die Prüfungen des Hauptzollamtes ergaben dabei in 77 Fällen Unregelmäßigkeiten, die weiter aufgeklärt werden müssen. Unter anderem geht es in 23 Fällen um Verstöße gegen den Mindestlohn, in 20 Fällen um illegale Ausländerbeschäftigung, in 13 Fällen um die Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen (davon in sieben Fällen um Scheinselbständigkeit), in vier Fällen um Leistungsmissbrauch und in 17 Fällen um sonstige Verstöße, wie beispielsweise fehlende Ausweisdokumente, die zwingend mitgeführt werden müssen.
Noch vor Ort wurden durch die FKS des Bielefelder Zolls 20 Strafverfahren sowie 34 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Im Rahmen der Prüfungen wurden auf der Großbaustelle in Paderborn vier Staatsangehörige aus der Republik Moldau im Alter zwischen 20 und 40 Jahren angetroffen, die für eine Firma aus Berlin mit Einschalungsarbeiten beschäftigt waren. Die Bauarbeiter versuchten sich dabei mit gefälschten rumänischen Identitätskarten auszuweisen. Dieser Täuschungsversuch blieb jedoch erfolglos und die "echten" Reisepässe konnten anschließend in der Unterkunft gefunden werden. Die Männer verfügten über keinerlei Aufenthaltstitel, die für eine Arbeitsaufnahme im Bundesgebiet zwingend erforderlich sind. Demzufolge wurden gegen sie strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet. Über die weiteren aufenthaltsrechtlichen Folgen entscheidet die zuständige Ausländerbehörde der Stadt Paderborn.
Bei einem Neubau eines Gewerbeobjektes in Bad Lippspringe waren fünf Arbeitnehmer aus Bosnien und Herzegowina, ebenfalls im Alter zwischen 20 und 40 Jahren, damit beschäftigt, Elektroarbeiten zu erledigen. Die Männer, die sich ordnungsgemäß mit ihren Reisepässen auswiesen, besaßen lediglich befristete Aufenthaltsdokumente für Slowenien. Mit diesen Dokumenten konnten sie zwar nach Deutschland einreisen und hätten sich hier vorübergehend zu touristischen Zwecken aufhalten dürfen, eine Arbeitsaufnahme ist jedoch untersagt. Aus diesem Grund wurden auch hier strafrechtliche Ermittlungen aufgenommen und die Ausländerbehörde des Kreises Paderborn entscheidet jetzt, wie es mit den Arbeitnehmern aufenthaltsrechtlich weitergeht.
In Minden wurden bei der Überprüfung von vier größeren Bauvorhaben elf Personen mit unterschiedlichen Nationalitäten außerhalb der Europäischen Union im Alter zwischen 19 und 45 Jahren aufgegriffen, die sich illegal im Bundesgebiet aufhielten. Die Bauarbeiter waren bei verschiedenen Firmen, überwiegend aus Osteuropa, beschäftigt. Einer der Bauarbeiter, ein 24-jähriger ägyptischer Staatsangehöriger, war zur Fahndung ausgeschrieben und wurde durch den Zoll festgenommen. Darüber hinaus hat der Zoll gegen die Personen Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet. Hier entscheidet die Ausländerbehörde der Stadt Minden über die weiteren aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen.
An die durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachermittlungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. Hierbei stehen die Beschäftigten des Zolls in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung.
Aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung und der umfangreichen gesetzlichen und tarifvertraglichen Regelungen legt der Zoll bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit einen besonderen Fokus auf die Baubranche.
Zusatzinformation:
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt regelmäßig bundesweite sowie regionale Schwerpunkt- und Sonderprüfungen auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Diese konzertierten Prüfungen sind ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und tragen zusätzlich zur Aufdeckung und Ahndung von Verstößen bei.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Bielefeld
Ralf Wagenfeld
Telefon: (0521) 3047-1095
E-Mail: ralf.wagenfeld@zoll.bund.de
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