HZA-A: 22. Mai 2024- Internationaler Tag der biologischen Vielfalt / Zoll leistet wichtigen Beitrag zum Schutz bedrohter Tiere und Pflanzen
24.05.2024 - 10:04:15HZA-A: 22. Mai 2024- Internationaler Tag der biologischen Vielfalt / Zoll leistet wichtigen Beitrag zum Schutz bedrohter Tiere und Pflanzen. Augsburg/Schwaben - Um das Bewusstsein für die biologische Vielfalt und ihre Bedeutung für den Menschen zu stärken, haben die Vereinten Nationen den 22. Mai zum Internationalen Tag der biologischen Vielfalt ausgerufen.
Die Arbeit des Zolls trägt maßgeblich zum Erhalt der vom Aussterben bedrohten Arten bei. Zum Schutz der Tiere und Pflanzen wirkt der Zoll bei der Überwachung der Einhaltung artenschutzrechtlicher Ein- und Ausfuhrregelungen im Warenverkehr mit Drittstaaten mit. Rund 6.600 Tierarten und 34.300 Pflanzenarten unterliegen diesem besonderen Schutz. Artgeschützte Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Waren, die verbotswidrig ein- oder ausgeführt werden, werden von den Zollbehörden beschlagnahmt. Dabei ist es unerheblich, ob die Waren privat oder gewerblich im Reiseverkehr, im Postverkehr oder auf anderen Wegen transportiert werden.
Im vergangenen Jahr wurden die Zöllnerinnen und Zöllner bundesweit knapp 1.300 Mal fündig und beschlagnahmten 4.473 Kilogramm sowie über 54.000 Stück Tiere und Pflanzen oder daraus hergestellte Waren.
Zum Internationalen Tag der biologischen Vielfalt am 22. Mai rief das Hauptzollamt Augsburg daher dazu auf, unbedingt auf geschützte Tiere und Pflanzen zu verzichten. Nur wenn die Nachfrage ausbleibt und es somit keinen Markt mehr für diese Waren gibt, wird auch der zerstörende Handel mit seltenen Tieren und Pflanzen aufhören. "Die Sensibilisierung und Aufklärung zum Thema Artenschutz ist unerlässlich, um die Artenvielfalt zu erhalten", wies Adrian Kube, Pressesprecher des Hauptzollamts Augsburg, hin. Daher beteiligte sich auch das Hauptzollamt Augsburg am Tag der biologischen Vielfalt mit einem Informationsstand im Zoo Augsburg. Interessant für Groß und Klein war ein Fühlstand, bei dem man durch das Ertasten erraten sollte, ob es sich z.B. um eine Bärentatze oder eine Koralle handelte. Auch Geldbeutel und Gürtel aus Schlangen- oder Krokodilleder, Fechterschnecken und sogar ein Bärenfell konnten die Besucher betrachten. Diese Exemplare wurden bei Kontrollen im Gepäck von Reisenden sichergestellt.
Weitere Informationen zum Artenschutz finden Sie auf der Website www.artenschutz-online.de und auf unserer Website www.zoll.de unter anderem im Bereich "Reisen".
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Augsburg
Adrian Kube
Telefon: 0821/5012 161
Mobil: 0151/209 941 84
E-Mail: presse.hza-augsburg@zoll.bund.de
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